Aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit:
… deshalb muss ich Sie heute auch aus der Arbeitsvermittlung abmelden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Erst wenn sich Ihr intellektuelles Leistungsvermögen verändert oder bessert, können Sie sich wieder bei der Arbeitsvermittlung anmelden.
Sachlich nicht zu beanstanden, aber ins Grübeln kommt man schon.