„Ich setze meinen Ehemann zum unbefreiten Vorerben ein. Nacherbe soll mein Sohn sein. Der Nacherbfall tritt mit dem Ableben des Vorerben ein.“
Die Frage ist, ob der Sohn vor dem Ableben des Vorerben seinen Pflichtteil geltend machen kann, ohne sein Nacherbe zu riskieren. Ich könnte jetzt rüber ins Büro meiner Kollegin gehen, wo vermutlich der Palandt zu finden ist. Da diese aber telefoniert und ich nicht stören will, blogge ich es erst mal.