Ein Prüfer der Düsseldorfer Dekra (einst: Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) hat sich eine Posse der Sonderklasse geleistet. Nach der Hauptuntersuchung eines Autos in Kaiserswerth hat er in seinem Bericht den Hinweis untergebracht: „Inhalt des Verbandskastens überaltert“.
Wirklich?
Weil das nun überhaupt nicht stimmte, wollte der Halter wissen a) wie der Prüfer darauf kommt und b) wo die Rechtsgrundlage dieser Abwertung steht. Doch die Dekra ignorierte die Anfrage lange und antwortete erst notgedrungen nach der Androhung einer Klage.
Das Ergebnis: Es gibt keine Rechtsgrundlage.
Der Verbandskasten wird aus „Gründen der Kundenfreundlichkeit“ überprüft. Aber nur der Aufdruck auf der Außenseite. Meistens eben nicht der Inhalt. Merke: Wenn solche Prüfer prüfen, gehören sie gehörig überprüft…
… was ja erfolgreich geschehen ist. Das Anwortschreiben der Dekra mitsamt ihrem Geständnis endet dennoch mit diesem Satz: „Wir hoffen, Ihre Zweifel gegenüber unserer Untersuchung hiermit ausgeräumt zu haben“.
Im Gegenteil! Nach diesem Bravourstück beginnen sie erst recht, die Zweifel. Wahlweise sind sie bereits bestätigt worden. (pbd)