In einem Prozess redet die Rechtsabteilung einer Stadtverwaltung immer davon, eines ihrer Schreiben sei am 17. Januar 2008 „zugestellt“ worden. Die „Zustellung“ sei „bewirkt“ worden, indem eine Angestellte der Stadt den Briefumschlag mit dem Schreiben unter der Wohnungstür des Betroffenen „durchgeschoben“ habe.
Na, wenn das eine Zustellung (Begriffserklärung) im rechtlichen Sinne sein soll, sehen wir entspannten Zeiten entgegen. Die Nebelkerzen muss die Behörde werfen, weil eine förmliche Zustellung vorgeschrieben ist. Natürlich könnte ein Amt auch mal auf die Idee kommen zu sagen, sorry, wir haben das verbockt. Aber das wäre wohl zu viel erwartet.