Miet-Aufschlag statt Renovierung

Den 16. Juli können sich Mieter wie Vermieter im Kalender dick im Kalender markieren.
An diesem Tag wird der Bundesgerichtshof (BGH) wahrscheinlich eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite für Millionen Mietverträge treffen:

Darf der Vermieter bei unwirksamen Renovierungsklauseln als Ausgleich einen Miet-Aufschlag verlangen?

Sollte das bejaht werden, dürfte eine Welle von Mieterhöhungen die Folge sein. Oder aber die Mieter verpflichten sich in neuen Verträgen dazu, doch die Renovierungen zu übernehmen.
Auslöser war die BGH-Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln, die dazu führte, dass in den meisten Fälle Mieter derzeit keine Renovierungen mehr machen müssen.

Weitere Informationen zu den Fällen VIII ZR 181/07 und VIII ZR 84/07 gibt es es u.a. hier. Zu dem Thema ist bereits vor einigen Wochen in der „Welt am Sonntag“ ein Artikel erschienen, in dem Rechtsanwältin Annette Mertens aus der Kanzlei Vetter&Mertens zitiert wurde.

Musterschreiben bei Internetabzocke

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in einer Veröffentlichung vor „Anwälten als Handlanger der Internetabzocker“ und nennt Namen aus Bonn, Osnabrück und München.

Die Verbraucherschützer haben außerdem eine zweiseitige PDF-Broschüre zum Download bereitgestellt, wo es Tipps gibt zum Umgang mit Forderungsschreiben wegen der angeblichen Nutzung von Internetdiensten.

Darüber hinaus gibt es Muster-Antwortschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/mediabig/44042A.doc

Und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auch noch Musterschreiben zu bieten.
Minderjährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44692A.rtf
Volljährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44702A.rtf

Mir persönlich gefällt der Text aus Rheinland-Pfalz übrigens besser.

Zoll: Kleinsendungen werden größer

Internet-Einkäufe etwa in den USA werden einfacher. Die aktuelle Zoll-Freigrenze von 22 Euro für so genannte Kleinsendungen steigt auf 150 Euro – allerdings erst ab Dezember 2008. Grund ist eine neue EG-Verordnung, wie das Bundesfinanzministerium auf Zoll.de mitteilt.

Dort lässt sich auch nachlesen, dass es bei den Kleinsendungen Ausnahmen gibt.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette

Dank an Tillman für den Hinweis!

Peppig

Der Maschinenraum des Lawblog überraschte mich als Urlaubsvertretung heute mit einem neuen WordPress, nämlich der aktuellen Version 2.5. Ohne jegliche Ankündigung fand ich eine andere Verwaltungsoberfläche vor – da sind nicht nur einige Knöpfe anders geworden, auch das schöne WP-Blau ist verschwunden.
So viel habe ich aber schon herausgefunden: Im Profil lassen sich die Farben auswählen, und zwar entweder der neue Standard „peppig“ oder das bisherige Blau „klassisch“. Ich habe mich sofort für die Klassik-Variante entschieden.

Nachtrag (um weitere Missverständnisse zu vermeiden)
„Maschinenraum“:
Damit ist FH in Berlin gemeint, der sich um die Technik kümmert, also auch Updates.
„Verwaltungsoberfläche“:
Das ist mein vielleicht misslungener Versuch gewesen, Backend zu übersetzen.
„Knöpfe“:
Damit sind die Verwaltungsfunktionen im Backend gemeint.

Kündigung i.A. unwirksam

Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen hat, sollte immer erst mal kühlen Kopf bewahren und mit einem Experten darüber sprechen (wobei ich hier keine Werbung für Rechtsanwälte machen will).
Schon aus formalen Gründen kann die Kündigung unwirksam sein.
Dafür reicht z.B. schon aus, weil jemand aus der Personalabteilung lediglich i.A. unterschrieben hat, also „im Auftrag“. Damit ist die Schriftform nicht gewahrt, da der Beauftragte im eigenen und nicht in Vertretung des Arbeitgebers in dessen Namen handelt. So entschied das Landesarbeitsgericht Mainz (Az: 7 Sa 530/07). Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge erläutert das Urteil in einem Artikel.
Auch das Hamburger Arbeitsgericht hat in einem früheren Urteil (Az: 27 Ca 21/06) eine i.A.-Kündigung als unwirksam beurteilt. Ein i.V. (in Vertretung) muss es schon sein.
Die Zahl der Unterschriften kann ebenso entscheidend sein. So müssen bei einer Firma mit drei Geschäftsführern alle drei eine Kündigung unterschreiben, damit sie wirksam ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht jedenfalls im Fall einer Zahnarztpraxis, die in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt wurde (Az: 2 AZR 162/04). Da alle drei Gesellschafter den Arbeitsvertrag unterschrieben hatten, hätten auch alle drei die Kündigung unterschreiben müssen.

SEK-Leute als Privatlehrer in Libyen

Schwarzarbeit im grünen Rock: Aktive und ehemalige Polizeibeamte von Spezialeinsatzkommandos (SEK) haben gegen Geld in ihrer Freizeit ohne jede Genehmigung in Libyen Sicherheitskräfte der Islamisch-Sozialistischen Volksrepublik geschult. Das räumte gestern das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage ein: „Das Verhalten der Polizisten ist völlig inakzeptabel“, kritisierte Minister Ingo Wolf (FDP) – Disziplinarmaßnahmen sind inzwischen eingeleitet worden.

Gegen einen der Beamten besteht sogar der Verdacht, er habe Dienstgeheimnisse an Libyen verraten. Er soll in seinem Urlaub den libyschen Schutzleuten deutsche Polizei-Strategie beigebracht und dabei vertrauliche Unterlagen benutzt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war gestern nicht in der Lage, über Einzelheiten ihres Verfahrens zu informieren und will das heute nachholen. Fest steht aber: Das Verhalten von acht Polizisten wird noch strafrechtlich geprüft. Bei einer Verurteilung könnte es Haft- und Geldstrafen geben.

Im Juni vorigen Jahres hatte das Landeskriminalamt einen Tipp auf die illegale Tätigkeit bekommen. Das Innenministerium hatte daraufhin sofort die Kriminalpolizei Düsseldorf eingeschaltet und mit den Ermittlungen betraut. Spekulationen zufolge hatte ein ehemaliger Bundespolizei-Beamter der GSG 9 eine Sicherheitsfirma gegründet – um dann in Bielefeld, Essen und Köln die Landes-Beamten der jeweiligen SEK anzuwerben. Die haben angeblich für ihre Schwarzarbeit in Nord-Afrika bis zu 15 000 Euro bekommen.

Die nordrhein-westfälische Nebentätigkeitsverordnung regelt in 23 Paragrafen ziemlich streng, was Beamte neben ihrem Beruf dürfen – und was eben nicht. So wird „für jede einzelne Nebentätigkeit“ eine Genehmigung der Behörde verlangt. Selbst Arbeiten, die nicht genehmigungspflichtig sind, müssen den Vorgesetzten angezeigt werden. Darüber werden alle Beamten auch immer wieder belehrt. Die jetzt eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen können sogar dazu führen, dass die Helfer von Libyen ihren grünen Rock an den Nagel hängen müssen. Für immer. (pbd)

Nachtrag 5.4.:
Laut Medienberichten sollen der BND sowie die deutsche Botschaft in Tripolis involviert gewesen sein, siehe unter anderem
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,7223452,00.html

Von offenen Blogs und Urheberrechten

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein, wie ich finde, aufwändig gemachtes Dossier zum Urheberrecht ins Netz gestellt. Lesenswert ist das ganz bestimmt. Mir hat zum Beispiel sehr gut die Gegenüberstellung von Urheberrecht und Copyright gefallen.

Ob diese Veröffentlichung allerdings dazu beiträgt, mit populären (und mitunter wegen Abmahnungen sehr teuren) Irrtümern übers Urheberrecht aufzuräumen – das möchte ich bezweifeln. Dafür ist mir die Darstellung zu komplex und teilweise zu schöngeistig.

Ein einfaches „Das geht, das geht nicht“ wäre m.E. hilfreicher. Wie ich vor kurzem im Zusammenhang mit der Raubkopie eines Artikels gemerkt habe, fehlen mitunter selbst bei Rechtsanwälten die Grundlagen des Urheberrechts (zumindest führte der Rechtsanwalt das zu seiner Entschuldigung an.)

Häufig anzutreffen ist z.B. der Irrglaube: „Ohne Copyright-Vermerk ist ein Text oder Foto frei“. Völliger Quatsch, Urheberrechtsschutz besteht ohne weiteres Zutun in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Oder: „Wenn ich die Quelle angebe, darf ich einen Artikel auf meiner Homepage verwenden.“ Ebenfalls Quatsch: Ohne Genehmigung (und i.d.R. Honorierung) geht nichts. Das ist ungefähr so, als wäre Radklau legal, wenn man einen Aufkleber aufs Rad pappt „Geklaut bei Karstadt“.

An einer Stelle finde ich das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung sogar problematisch – und zwar da, wo es um „offene Inhalte“ und Blogs geht. Da steht:

Auch die Anzahl von Weblogs (kurz Blogs) ist binnen fünf Jahren von nahezu Null auf über 72 Millionen weltweit im April 2007 gestiegen. Wohlgemerkt: Hier geht es nur um die Zahl der Blogs, nicht die Zahl der einzelnen Blog-Einträge. Zwar erscheinen viele Blogs nicht unbedingt unter einer Open-Content-Lizenz. Da sie aber zum allergrößten Teil kostenfrei im Netz lesbar sind und eine Kultur des wechselseitigen Verlinkens, Zitierens und Kopierens pflegen, kann man sie dennoch zu offenen Inhalten im Netz zählen.

Das erweckt den Eindruck, als sei kostenlos rechtelos. Dem ist aber gerade nicht so. Egal, ob es sich um Blogs, Zeitungen oder Werbefotos handelt, die man allesamt kostenlos im Internet bewundern kann: Nur wenn ein Rechteinhaber ausdrücklich auf Rechte verzichtet, ist man vor späterem Stress einigermaßen geschützt. Im Zweifel würde ich mir immer eine schriftliche Bestätigung holen. Auch die nett gemeinten Open-Content-Lizenzen helfen im Ernstfall nicht weiter, wenn so ein Open-Content-Freak Material geklaut haben sollte.
Wer das dann weiterverwendet, sitzt trotz der Lizenz in der Grütze: Es gibt nämlich keinen gutgläubigen Erwerb von nicht vorhandenen Nutzungsrechten.

Landgericht: Eva Herman falsch zitiert

Moderatorin Eva Herman hat es nun schriftlich, und zwar als Urteil des Landgerichtes Köln (Az: 28 O 10/08): Sie ist jedenfalls von der Deutschen Presseagentur (dpa) nach der Kerner-Sendung im Oktober vergangenen Jahres falsch zitiert worden. In der Meldung zu ihrem Auftritt, der mit einem Rauswurf endete, hat dpa laut Urteil unter anderem als indirektes Zitat veröffentlicht:

Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Gegen diese Darstellung wehrte sich Eva Herman. Sie forderte den Erlaß einer Verfügung, wonach dpa diese Aussage nicht mehr verbreiten darf. Das Landgericht Köln sah das auch so, denn die dpa gewählte Form der Zitierung sei unzulässig gewesen. Urteilsauszug:

Die Verfügungsklägerin hat selbst den Zusammenhang zwischen der Familienpolitik der Nationalsozialisten und den in dieser Zeit errichteten Autobahnen nicht hergestellt. Durch die verkürzte Zitierung, die beide Äußerungen der Verfügungsklägerin zu einer verknüpft, wird beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, die Verfügungsklägerin habe unter Berufung auf die heute noch benutzten Autobahnen eine Diskussion über Familienpolitik im Nationalsozialismus bzw. die in dieser Zeit vermittelten Werte führen wollen und habe beabsichtigt, von den Nationalsozialisten geprägte Werte auch in der heutigen Zeit Geltung verschaffen zu wollen. Dieser Zusammenhang war allerdings zumindest in der streitgegenständlichen Sendung nicht gegeben.

Für Journalisten ist das Urteil m.E. generell lesenswert, welche Ansprüche an korrekte Zitate gestellt werden.

Gefunden bei Dr. Bahr
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080328094918.html

Kein Zwang beim Umgang

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“, heißt im Paragraph 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift nach meiner Einschätzung heute teilweise außer Kraft gesetzt. Jedenfalls dürfen Elternteile nicht zum Umgang gezwungen werden, da dies in der Regel nicht dem Kindeswohl dient (1 BvR 1620/04).

In dem Fall ging es um einen verheirateten Mann, der mit einer Ehefrau zwei Kinder hat. Aus einer außerehelichen Beziehung stammt ein 1999 geborenen Sohn, für den Unterhalt zahlt, zu dem er aber keinen persönlichen Kontakt möchte. Der Mann befürchtet, seine Ehe könnte daran zerbrechen. Ihm wurde eine Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro angedroht, sollte er den Umgang weiter verweigern. Dagegen wehrte er sich vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080401_1bvr162004.html