Der Vorwurf ist schröcklich: „Parkzeit um 9.27 Uhr abgelaufen!“ Das sind 10 Minuten! Klar, dass die Firma Contipark, welche den Parkraum vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof bewirtschaftet, aus vollen Rohren schießt. Von meiner Mandantin, die Halterin des fraglichen Pkw ist, will Contipark folgende Beträge:
Tagesentgelt bzw. 3-facher Stundensatz 9,00 €
Vertragsstrafe 20,00 €
Halterermittlungskosten 10,20 €
Mahngebühren 7,50 €
Das macht stolze 46,70 €. Beinahe fünf Euro pro angeblich überzogener Minute.
Mir bleibt da nur, Contipark zu bitten, sich doch an den Fahrer des Pkw zu wenden. Die „Halterhaftung“ gilt zunächst mal nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, wenn Bußgeldbehörden Knöllchen verteilen. Contipark kann sich nur auf einen Vertrag berufen und nur eine Person in Anspruch nehmen: den Vertragspartner. Das ist derjenige, der das Auto abgestellt hat. Meine Mandantin war das nicht.
Auch ansonsten scheinen mir die „Vertrags- und Einstellbedingungen“ fragwürdig, wenn sie solche Entgelte rechtfertigen sollen. Eine Vertragsstrafe für einen alltäglichen Vorgang wie eine geringfügige Parkzeitüberschreitung? Die Klausel ist jedenfalls überraschend und unwirksam.
Einen dreifachen Stundensatz für zehn Minuten? Ist nicht nur überzogen, sondern klingt wie eine zweite Vertragsstrafe. Was die Sache juristisch nicht besser macht…
Meine Mandantin zahlt jedenfalls nicht. Wenn Contipark Wert auf ein Präzedenzurteil legt, stehen wir gern zur Verfügung.