Heute hat einer meiner Mandanten erstmals von der „Vollstreckungslösung“ profitiert. Wenn sich Prozesse lange hinziehen und die Justiz hieran schuld ist, wird im Urteil festgelegt, welcher Teil der verhängten Strafe bereits als verbüßt gilt.
In meinem Fall hat das Berufungsverfahren vor dem Landgericht ziemlich genau drei Jahre gedauert. Und zwar allein deswegen, weil bei den beteiligten Strafkammern nicht unbedingt alles rund lief.
Meinem Mandanten hat das zwei Monate gebracht, die als vollstreckt angesehen werden. Ins Gefängnis muss er ohnehin nicht, denn letzten Endes konnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Amtsgericht hatte ihn in erster Instanz noch für zweieinhalb Jahre hinter Gittern sehen wollen.