Auch Wahlverteidiger erhalten Auslagen erstattet. Anderer Auffassung nur ein Bezirksrevisor (hält hauptberuflich den Deckel auf der Staatskasse) am Landgericht Düsseldorf.
Der für die Kostenentscheidung zuständige Rechtspfleger der Strafkammer hat jetzt die Auslagen allerdings mit in den Kostenbeschluss aufgenommen. Zur Rechtsauffassung des Bezirksrevisors verliert er kein Wort.
Womit man ja auch viel sagen kann.