Wenn der Chef der Deutschen Bahn AG im Dritten Reich in derselben Position gewesen wäre wie heute, hätte er mit großer Überzeugung Deportationen angeordnet – so hatte es Michael Szentei-Heise, der Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde vor gut einem Monat in Düsseldorf gesagt. Und damit kritisiert, dass die Deutsche Bahn Geld für eine auf ihren Schienen rollende Ausstellung forderte, die an von Nazis ermordete Kinder und Jugendliche ermahnte („Der Zug der Erinnerung“).
Die Worte von Szentei-Heise sind zwar „äußerst drastisch“, so befand gestern die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, aber keinesfalls strafbar. Die Kritik sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit abgedeckt. Dazu kommt, dass die Finanzforderung der Deutschen Bahn „breite Bevölkerungskreise beschäftigt“ und mit großen Gefühlen verbunden ist: „Die Meinungen in der Öffentlichkeit gehen durchaus auseinander“.
Vor diesem Hintergrund sei nicht zu beanstanden, dass Szentei-Heise seine Enttäuschung in Richtung Mehdorn personifizierte. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem berücksichtigt, dass sich Szentei-Heise „konkret und hautnah an die Gräueltaten“ erinnerte, die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten den jüdischen Mitbürgern angetan worden sind.
Deswegen, so heisst es, dürfte es sich um eine einmalige Entgleisung handeln. Mehdorn hat jetzt noch die Möglichkeit der privaten Klage, er könnte Szentei-Heise vor einen Schiedsmann bringen. (pbd)