Barbara und Andreas V. sind verärgert: Der 13-jährige Sohn besucht eine Gesamtschule in Neuss und bekam aus Sicht der Eltern drei schlechte Kopfnoten in sein Zwischen-Zeugnis: Je ein „befriedigend“ für die Zuverlässigkeit, die Verantwortungsbereitschaft und das Konfliktverhalten. Diese Zensur wollen die Eltern genau begründet haben, denn sie möchten dem Sohn helfen. Das schrieben sie auch so ausführlich in ihrem Einwand der Schule. Doch die antwortete nur lapidar: „Ihren Widerspruch hat die zuständige Konferenz nicht abgeholfen“.
Auch die angerufene Bezirksregierung Düsseldorf reagierte nur pauschal „Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet. Die erteilten Noten werden bestätigt“. Zudem fehlte ein Hinweis auf einen Rechtsbehelf. Ministeriumssprecher Herbert Spieß erklärt die Rechtslage: Nur ein Abschluss- oder Abgangszeugnis ist ein Verwaltungsakt, gegen den geklagt werden darf.
Abgesehen davon aber „muss ein Lehrer die Kopfnoten immer nachvollziehbar erklären“. Darauf warten die Eltern noch immer. Die Bezirksregierung will den Fall jetzt überprüfen. Fest steht unterdessen: Allein bei der Bezirksregierung Düsseldorf sind bislang 970 Beschwerden eingegangen: 603 von Gymnasiasten, 309 von Gesamtschülern und etwa 65 von Realschülern. Nur 5 Prozent waren für den Gymnasial- und Gesamtschulbereich ganz oder teilweise begründet. Alle Beschwerden aus den Realschulen waren unberechtigt. (pbd)