Ein Mandant war ziemlich stinkig über das Urteil der 1. Instanz. Dabei war von Anfang an klar, dass eine Bewährungsstrafe nicht zu erwarten ist. Die Berufung ließ er von einer mir nicht persönlich bekannten, aber als extrem kämpferisch geltenden Kollegin durchziehen. Er hegte die allergrößten Erwartungen.
Wie ich nun erfahre, dauerte die Verhandlung exakt 7 Minuten. Dann nahm der Angeklagte auf Raten seiner Anwältin die Berufung zurück.