Internet-Einkäufe etwa in den USA werden einfacher. Die aktuelle Zoll-Freigrenze von 22 Euro für so genannte Kleinsendungen steigt auf 150 Euro – allerdings erst ab Dezember 2008. Grund ist eine neue EG-Verordnung, wie das Bundesfinanzministerium auf Zoll.de mitteilt.
Dort lässt sich auch nachlesen, dass es bei den Kleinsendungen Ausnahmen gibt.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette
Dank an Tillman für den Hinweis!