Landgericht: Eva Herman falsch zitiert

Moderatorin Eva Herman hat es nun schriftlich, und zwar als Urteil des Landgerichtes Köln (Az: 28 O 10/08): Sie ist jedenfalls von der Deutschen Presseagentur (dpa) nach der Kerner-Sendung im Oktober vergangenen Jahres falsch zitiert worden. In der Meldung zu ihrem Auftritt, der mit einem Rauswurf endete, hat dpa laut Urteil unter anderem als indirektes Zitat veröffentlicht:

Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Gegen diese Darstellung wehrte sich Eva Herman. Sie forderte den Erlaß einer Verfügung, wonach dpa diese Aussage nicht mehr verbreiten darf. Das Landgericht Köln sah das auch so, denn die dpa gewählte Form der Zitierung sei unzulässig gewesen. Urteilsauszug:

Die Verfügungsklägerin hat selbst den Zusammenhang zwischen der Familienpolitik der Nationalsozialisten und den in dieser Zeit errichteten Autobahnen nicht hergestellt. Durch die verkürzte Zitierung, die beide Äußerungen der Verfügungsklägerin zu einer verknüpft, wird beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, die Verfügungsklägerin habe unter Berufung auf die heute noch benutzten Autobahnen eine Diskussion über Familienpolitik im Nationalsozialismus bzw. die in dieser Zeit vermittelten Werte führen wollen und habe beabsichtigt, von den Nationalsozialisten geprägte Werte auch in der heutigen Zeit Geltung verschaffen zu wollen. Dieser Zusammenhang war allerdings zumindest in der streitgegenständlichen Sendung nicht gegeben.

Für Journalisten ist das Urteil m.E. generell lesenswert, welche Ansprüche an korrekte Zitate gestellt werden.

Gefunden bei Dr. Bahr
http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080328094918.html