Freundliches Schweigen

Heute habe ich einen Textentwurf nicht an den Mandanten gemailt, sondern an einen bekannten Blogger. Mandant und Blogger heißen ähnlich. Ich bin in Outlook in der Adresszeile verrutscht.

Der bekannte Blogger hat über diesen Fauxpas bislang nichts gebloggt. Ist halt ein Netter, so habe ich ihn auch eingeschätzt.

Dafür steht VZ

VZ steht laut Wikipedia für:

* Verwitterungsgrad Zersetzt
* Veranlagungszeitraum,
* Vorzeichen einer Zahl
* Visp-Zermatt-Bahn
* Verkehrszeichen
* Verbraucherzentrale
* VermögensZentrum, Vermögensberatungsfirma (Schweiz und Deutschland)
* Verseifungszahl, eine Kennzahl in der Chemie
* Verzeichnis
* Verwaltungszentrum, im schweizerischen Verwaltungsjargon
* Versorgungszentrum, eine Gemeinschaftsprgeschäftliche Einrichtung in der ehemaligen DDR
* Verwendungszweck
* Verbranntezone, ein Online-Spiel

Daran werden die Betreiber von StudiVZ sicher gedacht haben, als sie die Abmahnkeule auspackten. Da die Marke „StudiVZ“ ja erst angemeldet und nicht eingetragen sein soll, könnte die Eintragung noch abgelehnt werden. Wegen Freihaltungsbedürfnisses zum Beispiel. Auch bei „Studi“ könnte man auf so einen Gedanken kommen.

Null Reaktion

Meine jüngsten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Augsburg sind etwas getrübt. Mal sehen, ob dieses Schreiben Bewegung in die Sache bringt:

… hiermit lege ich wegen der Sachbehandlung dieser Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Ich habe mich mit Schreiben vom 31. Januar 2008 als Verteidiger gemeldet und strafprozessuale Anträge gestellt. Gleichzeitig beantragte ich kurzfristige Akteneinsicht, um die Rechtsmittel näher begründen zu können.

Bis heute war es nicht möglich, nähere Informationen zu erhalten. Die Telefonzentrale gibt die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht heraus. Die Geschäftsstelle geht nicht ans Telefon, trotz etlicher Versuche während der üblichen Bürozeiten.

Mit Schreiben vom 19. Februar habe ich an die beantragte Akteneinsicht erinnert. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir für den Fall, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, die gesetzlichen Hinderungsgründe mitzuteilen, auf die sich diese Anordnung eventuell stützt.

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist durch Bescheid mitzuteilen (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37).

Ich habe bis heute keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erhalten; nicht einmal die Weiterleitung des Rechtsmittels an das Gericht bzw. das dortige Aktenzeichen sind mir mitgeteilt worden.

Dieses Vorgehen ist nicht mehr sachgerecht, zumal mit Blick auf die offenkundige Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht wegen der eingelegten Rechtsmittel.

Ich bitte um Nachricht über das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kein Urteil, keine Ladung

Gerade dachte ich kurz, ich bin im falschen Film. Da ruft mich die Mitarbeiterin einer Gerichts-Geschäftsstelle an und fragt ganz erstaunt: „Sind Sie für Herrn L. denn noch tätig?“ Anlass war meine Nachfrage, wann denn mal mit der Berufungshauptverhandlung zu rechnen ist. Haftsachen müssen beschleunigt behandelt werden.

Ich wusste zwar, dass Herr L. mit dem Ergebnis der 1. Instanz nicht zufrieden war. Da lag es nahe, dass er auf den Gedanken kommt, es mit einem anderen (Wahl-)Verteidiger zu probieren. „Ich muss bislang für Herrn L. tätig sein“, antwortete ich der Gerichtsangestellten. „Ich bin als Pflichtverteidiger beigeordnet.“

Wie sich herausstellte, fand bereits letzte Woche die Berufungsverhandlung statt. In Anwesenheit eines anderen Anwalts. Ich bin, obwohl Pflichtverteidiger, nicht zum Termin geladen worden. Das wäre nicht nötig gewesen, wenn mich das Gericht von meiner Aufgabe als Pflichtverteidiger „entpflichtet“ hätte. Aber auch das ist nicht geschehen.

In der Tat herrscht seit der Hauptverhandlung das große Schweigen. Die Gerichte haben es bislang noch nicht mal geschafft, mir das Urteil der 1. Instanz zuzustellen. Wobei ich unterstelle, dass es zumindest schon geschrieben ist.

Man könnte jetzt natürlich Optimist sein und hoffen, dass eine derartige, sorry, Scheißegal-Haltung bei den Beteiligten im Gericht zumindest nicht auf die juristische Arbeit durchschlägt.

Zwingend ist das aber nicht.

So was wie Raubkopien

Von Dennis Knake

Böse Zungen behaupten, nur Selbstverliebte googeln ihren eigenen Namen im Internet. Doch manchmal kann so ein virtueller Ego-Trip durchaus von Nutzen sein. So stieß ich, gerade erst frisch nach Düsseldorf umgezogen, unter www.webadress.de bereits auf meine neue Anschrift, samt E-Mail und Internet-Adresse. Nur die Telefonnummer war falsch.

Ich wollte den Umzug eigentlich auch dazu nutzen, etwas sorgsamer mit meiner Adresse umzugehen um nicht gleich wieder in sämtlichen Datenbanken mehr oder weniger dubioser Marketingfimen zu landen, die mir dann täglich gefüllte Briefkästen mit angeblichen Millionengewinnen oder Einladungen zu Tagesausflügen samt Rheumadeckenverkauf bescheren.

Natürlich mache ich mir keine Illusionen darüber, dass in unserem digitalen Zeitalter meine Anschrift lange Zeit ein Mysterium bleiben wird. Ich habe sie ja auch brav im Impressum meines Blogs hinterlegt. Warum auch nicht. Wer es drauf anlegt, findet sie ohnehin mit einer whois-Abfrage in der denic-Datenbank.

Aber es gibt Prinzipien. Und wenn ich meine Adresse in irgendeinem Branchenbuch wieder finden will, dann hätte ich mich schon selbst gemeldet.

Hinzu kommt, dass webadress.de von sich behauptet, ein Verzeichnis „gewerblicher E-Mail und Internetadressen“ zu sein. Wie? Gewerblich? Meine Anschrift? Ich glaube es hakt.

Wahrscheinlich erklärt das auch den ersten Werbebrief, den ich vorgestern im Briefkasten fand. Ein Agenturbüro, das mich bei meiner redaktionellen Arbeit unterstützen wolle. Woher wissen die schon, wo ich wohne?

Wenigstens das Impressum der in dezentem grün-weiß gehaltenen Webseite von webadress.de war umfangreich und so erhielt die dort genannte und auch bei der denic als Domaininhaber aufgeführte TVG Telefon- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG ein freundliches aber eindeutiges Fax mit meiner Löschungsaufforderung. Darüber hinaus verlangte ich Auskunft über alle über mich gespeicherten Daten gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Antwort überraschte:

Per E-Mail bekam ich keine drei Stunden später Antwort von t-info@telekom.de. Man bedanke sich für die Mitteilung an T-Info und würde meinem Wunsch nachkommen und den Eintrag so schnell wie möglich aus dem Index entfernen. Dies könne jedoch „einige Zeit“ in Anspruch nehmen.

Fast fröhlich und keiner Schuld bewusst erschien mir die Information nach der Herkunft meiner Daten:

„Die Daten wurden von unserem System von einer frei zugänglichen Internetseite eingelesenen. URL: www.dennis-knake.de“

Ja, stimmt. Dort ist, wie bereits erwähnt, meine Anschrift im Impressum zu finden. Allerdings mit dem Hinweis, dass sie dort nur zur Erfüllung einer mehr oder weniger notwendigen Impressumspflicht verweilt. Nirgendwo steht „Hey, nimm dir die Adresse und speichere sie wo Du willst.“ Wo allerdings die zu einer Düsseldorfer Adresse offensichtlich unpassende Solinger Telefonnummer herkommt, verriet mir T-Info nicht.

Ich frage mich, wozu man bei Abschluss eines Telefonvertrages grundsätzlich gefragt wird, ob ich mit dem Eintrag meiner Daten in ein Telefonverzeichnis einverstanden sei, wenn man anschließend das Internet nach Adressen abgrast um daraus ungefragt auch noch fehlerhafte und thematisch unpassende Verzeichnisse zu generieren.

Ob es einen Grund hat, dass der Telekom-Ableger „T-Info“ bei diesem „Branchenverzeichnis“ eher im Hintergrund steht und auch Farbe und Aufmachung der Seite so gar nicht an die Telekom erinnern?

Unter der Rubrik „Datenschutz“ ist bei webadress.de übrigens zu lesen, dass einem die Privatsphäre sehr wichtig sei. Nun, ich glaube ich werde mich mal bei dem dort genannten Datenschutzbeauftragen von T-Info, Herrn Hans-Otto Schäfer melden. Ich werde ihn fragen, wie die Philosophie mit der Privatsphäre mit der zweifelhaften Adressbeschaffung in Einklang zu bringen ist:

„Wir werden Ihre persönlichen Daten daher ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.“

Das „Downloaden“ meiner Adresse von meiner Webseite und die ungefragte Bereitstellung der Anschrift in einem für „Dritte“ frei zugänglichen Verzeichnis ist für mich aber eine „Weitergabe“.

Bei der Musikindustrie heißt so etwas „Raubkopie“.

Nicht aus der Trickkiste

Gestern ist in Hamburg ein Lufthansa-Airbus nur knapp einem Absturz entgangen. Das Flugzeug wurde im Landeanflug vom Sturm so heftig durchgewirbelt, dass die linke Tragfläche die Landepiste berührte. Der Pilot startete erfolgreich durch.

Sonst fliege ich ja ganz gerne. Nach dem Genuss des Videos vom Beinahe-Crash bin ich aber froh, dass ich nicht morgen in so eine Kiste steigen muss. Sondern voraussichtlich erst in dreieinhalb Wochen.

Bericht auf Spiegel online