Eindeutige Sache

In der Bäckereifiliale in einem Supermarkt sollen die Tageseinnahmen aus dem Tresor verschwunden sein. Die Inhaberin erklärt der Polizei, dass am fraglichen Tag mindestens fünf Mitarbeiter Zugang zum Tresor hatten. Überdies sei nicht ausgeschlossen, dass Mitarbeiter des Supermarktes im Laufe der Zeit mitbekommen haben, wo das „Versteck“ für den Tresorschlüssel ist – auf einer Ablage im Büroraum. Das Büro werde nicht abgeschlossen. Es sei für jeden frei zugänglich, der die halboffene Verkaufsecke betritt.

Nach diesen einleitenden Worten erklärt die Geschäftsführerin, sie wisse aber genau, welche Mitarbeiterin das Geld geklaut hat. Meine Mandantin. Begründung: Die junge Frau habe sich wenige Tage nach dem Verlust des Geldes eine neue Jacke gekauft. Und schicke, neue Stiefel sowie ein aktuelles Handy habe sie auch. Dabei habe sie früher schon mal über Geldsorgen geklagt.

Sieht nicht so aus, als müsste ich meinen Einstellungsantrag näher begründen.

Auf der Sonnenseite

Beim Klicken durch den Reader kann man gut sehen, welche Blogbetreiber finanziell auf der Sonnenseite stehen. Deshalb haben sie auch kein Problem damit, ein Video auf ihre Seite zu stellen, das einen ehemaligen Richter und Politiker in ersichtlich privater Runde beim Drogenkonsum zeigen soll.

Die möglicherweise drohenden Abmahnungen und Unterlassungsprozesse bezahlen diese Blogger aus der Portokasse. Und wer weiß, vielleicht gewinnen sie am Ende sogar…

Akten gehen ihren Weg

Irgendwie hatte ich es schon geahnt, dass es mir im Fall mit der Anwaltsverhinderung auch am Montag verwehrt sein wird, einmal persönlich Argumente gegen den Haftbefehl vorzutragen.

Der Termin ist abgesagt.

An sich ist der Grund nicht unerfreulich. Die Staatsanwaltschaft soll Anklage erhoben haben. Das wäre zügig und zu begrüßen, auch wenn man darüber nachdenken kann, wieso mir nicht spätestens nach Abschluss der Ermittlungen die beantragte Akteneinsicht gewährt worden ist. Mit der Anklage ist aber jedenfalls nicht mehr der Ermittlungsrichter zuständig, sondern das mit der Sache betraute Gericht.

Dort erfahre ich nun, die Akte wurde gar nicht der Richterin vorgelegt, sondern an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Richterin hätte an sich schnellstmöglich einen Haftprüfungstermin machen müssen, denn der Antrag auf Haftprüfung ist ja nicht hinfällig geworden. Außerdem ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass die Maximalfrist von zwei Wochen zwischen Antragstellung und mündlicher Verhandlung nicht mehr gilt, wenn die Zuständigkeit wechselt.

Wieso die Akte vor diesem Hintergrund erst mal zur Staatsanwaltschaft tingeln muss, ohne dass die Richterin sie überhaupt gesehen hat, ist mir schleierhaft. Zumal es ja auch die Möglichkeit gibt, Zweit- oder Drittakten anzulegen. Die zuständige Richterin ist momentan jedenfalls der Meinung, dass sie die Sache nicht kennt und deshalb nichts machen kann. Sie meint lakonisch, wir müssten eben warten, bis die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zurückgesendet werden.

Da redet man mitunter gegen Watte. Ich habe deshalb meine Sicht der Dinge noch einmal in einem Fax festgehalten und unmissverständliche Anträge gestellt. Wenn sich jetzt immer noch nichts tut, muss ich wegen der Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist wohl Beschwerde einlegen. Davor scheue ich mich momentan noch, weil dann die Akten garantiert ans Beschwerdegericht geschickt werden und man wieder meint, nichts machen zu können.

Typisch deutsche Bürokratie, könnte man schmunzeln. Kleines Problem ist allerdings, dass deswegen jemand möglicherweise länger hinter Gittern sitzt als nötig. Genau das wollte der Gesetzgeber mit seinen klaren Vorschriften vermeiden, die hier doch etwas über Maß hinaus unter die Räder kommen.

Oberflächliche intimere Kontakte

Manchmal lassen Richter ganz subtil Lebenserfahrung raushängen. So in einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wo es heißt:

Auf Vorschlag eines der Angeklagten kam man überein, zum Zeitvertreib „Flaschendrehen“ zu spielen. Im Verlaufe des Spiels – das nach seinem Charakter auf die Anbahnung jedenfalls oberflächlicher intimerer Kontakte angelegt ist – entledigten sich die Angeklagten jeweils auf Anweisung eines Mitspielers nach und nach ihrer Hosen und saßen schließlich in Unterhosen da.

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.

Der Fahrer hatte sich mit dem Pkw einer Rotlicht zeigenden Ampel in Hemer genähert. Da die Ampel rot zeigte, schaltete er den Motor ab, nahm dann sein Mobiltelefon und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Sodann beendete er das Telefongespräch. Anschließend schaltete die Ampel auf grün. Der Fahrer startete den Motor und fuhr weiter.

Nach Auffassung des OLG-Senats liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung vor, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei, stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.09.2007 – 2 Ss OWi 190/07

Laaaaaaaaaaaadung

Der Anwaltsverhinderer hat am 27. Februar 2008 Haftprüfungstermin anberaumt. Jedenfalls datiert von diesem Tag die Ladung, die heute (6. März), also schon acht Tage später, bei uns in der Post ist.

Der Haftprüfungstermin ist am Montag, 10. März 2008. Da kann ich ja von Glück reden, dass ich noch vor dem Termin vom Termin erfahre…

Ernsthaft: Normalerweise werden Ladungen in Haftsachen gefaxt. Immerhin ist ja auch bei Gericht bekannt, wie lahm die normale Post versendet wird. Oft ruft auch jemand an und gibt den Termin vorab durch. Sehr häufig ruft sogar jemand an und stimmt den Termin ab. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, wie man sieht.

Ich hatte so einen Gang der Dinge schon geahnt und mich wohlweislich selbst erkundigt, wann die Haftprüfung sein wird. Die bemerkenswert langsame Schneckenpost wirft mich terminlich deshalb nicht aus der Bahn.

Ich habe am Montag reichlich Zeit, falls es was zu besprechen gibt. Aus meiner Sicht ist das der Fall.

Hanfgründe

Dürfen wir uns was dabei denken, wenn ein Ermittlungsrichter in einer Drogensache im Haftbefehl vom „Hanfgrund der Wiederholungsgefahr“ schreibt?

Strafarithmetik

Die Freundin meines Mandanten saß hinten im Gerichtssaal. Ihr war deutlich anzusehen, dass die Welt gerade für sie unterging. Der Staatsanwalt zählte nämlich die acht Taten meines Mandanten auf. Und forderte für jede eine Freiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis.

Wenige Sekunden später wandte er dann die Gesamtstrafenarithmetik an und beantragte insgesamt anderthalb Jahre auf Bewährung.

Das war im grünen Bereich. Ob die Tränen bei der Freundin des Angeklagten vom Schreck oder der Erleichterung kamen, war nicht zu erkennen.

Streikfolgen

Der Straßenbahner-Streik hat mich heute richtig was gekostet. 17,60 Euro Parkgebühren. Und einiges an Nerven im Innenstadt-Stau.

Fruchtbar

Formlos, fristlos, fruchtlos. So die gängige Meinung über Dienstaufsichtsbeschwerden. Die aber nicht immer zutrifft. Jedenfalls war die Akte der Staatsanwaltschaft Augsburg, der ich seit einiger Zeit hinterherjage, heute in der Post.

Dafür, dass ich die Beschwerde erst vorgestern gefaxt habe, ging das aber schnell.

Kleine Wunder

Vor gut zwei Wochen habe ich von der Uhr in einem Gerichtssaal erzählt, die nie richtig geht. Zumindest heute ist das anders. Sogar die Richterin staunte vorhin, als es ihr auffiel.

Lange her

Es ist interessant, wie beharrlich Gerichte an Traditionen festhalten. So heißt es zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in jeder Eingangsbestätigung einer Klage:

Alle Schriftsätze sollen zur Vermeidung der gebührenpflichtigen Anfertigung von Abschriften 2-fach unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens eingereicht werden.

Wie lange ist es her, dass sich wirklich jemand hingesetzt und den Text abgeschrieben hat? Das konnte möglicherweise wirklich teuer werden. Aber die Zeiten ändern sich. Selbst das Gerichtskostengesetz kennt nur noch Ausfertigungen, Ablichtungen, Ausdrucke und elektronisch gespeicherte Dateien.