Der Mandant erwähnte es eher beiläufig: „Die haben mich schon um acht Uhr gebracht.“ Das ist in der Tat zeitig, für einen Haftprüfungstermin um 15 Uhr. Aber was macht es für einen Unterschied, ob jemand im Gefängnis oder in der Zelle des Gerichts sitzt? Sieben Stunden bleiben sieben Stunden.
Wäre da nicht der Umstand, dass die Einzelzellen im Gericht aus nichts als einer Holzbank und einem in die Wand verbauten Massivtisch bestehen. Es gibt keinerlei weitere Einrichtung. Aber auch nichts zu lesen, zu hören oder gar zu tun. Eventuell mitgebrachte Zeitschriften oder Bücher müssen draußen abgelegt werden, wie auch sonstiges Gepäck.
Sieben Stunden die Wand anstarren. Das ist wirklich ein bemerkenswertes Programm. Zumal für einen Untersuchungsgefangenen, der die Unschuldsvermutung für sich in Anspruch nehmen darf.