Das Bundesverfassungsgericht hat heute die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulässig, entschieden die Richter. Nach ihrer Auffassung verletzt das Verfahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Näheres zum Beispiel bei Spiegel online.