In der Bäckereifiliale in einem Supermarkt sollen die Tageseinnahmen aus dem Tresor verschwunden sein. Die Inhaberin erklärt der Polizei, dass am fraglichen Tag mindestens fünf Mitarbeiter Zugang zum Tresor hatten. Überdies sei nicht ausgeschlossen, dass Mitarbeiter des Supermarktes im Laufe der Zeit mitbekommen haben, wo das „Versteck“ für den Tresorschlüssel ist – auf einer Ablage im Büroraum. Das Büro werde nicht abgeschlossen. Es sei für jeden frei zugänglich, der die halboffene Verkaufsecke betritt.
Nach diesen einleitenden Worten erklärt die Geschäftsführerin, sie wisse aber genau, welche Mitarbeiterin das Geld geklaut hat. Meine Mandantin. Begründung: Die junge Frau habe sich wenige Tage nach dem Verlust des Geldes eine neue Jacke gekauft. Und schicke, neue Stiefel sowie ein aktuelles Handy habe sie auch. Dabei habe sie früher schon mal über Geldsorgen geklagt.
Sieht nicht so aus, als müsste ich meinen Einstellungsantrag näher begründen.