Es ist interessant, wie beharrlich Gerichte an Traditionen festhalten. So heißt es zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in jeder Eingangsbestätigung einer Klage:
Alle Schriftsätze sollen zur Vermeidung der gebührenpflichtigen Anfertigung von Abschriften 2-fach unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens eingereicht werden.
Wie lange ist es her, dass sich wirklich jemand hingesetzt und den Text abgeschrieben hat? Das konnte möglicherweise wirklich teuer werden. Aber die Zeiten ändern sich. Selbst das Gerichtskostengesetz kennt nur noch Ausfertigungen, Ablichtungen, Ausdrucke und elektronisch gespeicherte Dateien.