Handy als Akkurasierer

Autofahrer (oder ihre Anwälte) sind offenbar ziemlich einfallsreich, wenn es darum geht, sich gegen Bußgelder für verbotene Handy-Telefonate am Steuer zu wehren. Aber einfallsreich ist nicht unbedingt erfolgreich, wie eine lesenswerte Urteilssammlung in der WAZ zeigt:

Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon – belegt durch den vermeintlichen „Rasierapparat“ – gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06).

Man sollte vielleicht vorsorglich einen Akku-Rasierer ins Auto legen.

Auskunftsanspruch ja, aber…

Wenn Behörden Daten über Bürger sammeln, so haben die Betroffenen einen Auskunftsanspruch, was genau über sie vorliegt. So regelt das Paragraph 19 des Bundesdatenschutzgesetzes – gibt aber gleichzeitig den Behörden die Möglichkeit, weiter ihre Geheimnisse zu pflegen.
Eine Auskunft gibt es unter anderem dann nicht, wenn

die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde

Ob diese ziemliche weit auslegbare Formulierung wegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung haltbar ist, musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Unternehmer hatte sich beschwert, weil das Bundeszentralamt für Steuern nichts über ihn rausrücken wollte. Die Behörde hatte argumentiert, die Infos über den Mann würden dann wertlos, weil er sein Verhalten dann darauf einstellen könne.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Behörden-Notausgang beim Auskunftsanspruch von Bürgern als verfassungsgemäß beurteilt. Das Informationsinteresse des Beschwerdeführers wiege in diesem Fall gegenüber dem mit der Geheimhaltung verfolgten Ziel der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern vergleichsweise geringer (1 BvR 2388/03)

Immerhin weiß der Mann jetzt, dass 13 Aktenordner über ihn gesammelt wurden.

Mehr unter anderem hier
http://www.focus.de/finanzen/steuern/verfassungsgericht_aid_267292.html

Pause

Ich mache eine Urlaubspause – bis zum 13. April.

Andreas Kunze wird wie auch schon bei den letzten Gelegenheiten die Urlaubsvertretung übernehmen. Ich wünsche gute Unterhaltung.

NRW-Justiz: Bündeln und helfen

Die sozialen Dienste der Justiz sollen gebündelt und damit die Rückfallquote von rund 30 Prozent bei Bewährungsstrafen gesenkt werden. Dieses Projekt soll am 1. Juni anlaufen, sagte gestern Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU).

Bislang arbeiten die 668 Bewährungshelfer, 29 Sozialarbeiter und 42 Gerichtshelfer nebeneinander her. Mit der neuen Vernetzung soll es zur Zusammenarbeit, auch gegenseitigen Vertretungen kommen. Das soll Verstöße gegen Bewährungsauflagen mindern – zur Vermeidung von Haftantritten. Denn: Bei knapp jedem Dritten wurde die Bewährung wegen einer erneuten Straftat oder anderer Verstöße gegen die Auflagen widerrufen.

„Hier können wir noch besser werden und weitere Rückfälle und Haft vermeiden“, sagte die Ministerin. Bei knapp jedem Dritten sei die Bewährung wegen einer neuen Straftat oder anderer Verstöße gegen die Auflagen widerrufen worden.

Die Bewährungshilfe in Köln geht mit ihrem Projekt der „ambulanten intensiven Betreuung“ (AIB) für Jugendliche und Heranwachse bereits neue Wege. Wie, zeigt das Beispiel der 19-jährigen Nadja. Sie war zu einer zweijährigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden, weil sie gewerbsmäßig Ausländer eingeschleust hatte. Mit AIB bekam sie einen Platz in einer betreuten Wohneinrichtung. Und Unterstützung zum Schulabschluss. Eine psychotherapeutische Behandlung rundete die Betreuung erfolgreich ab.

Unterdessen wurde bekannt, dass Detektoren, die in den Gefängnissen Rückstände von Drogen erkennen sollten, nicht zum landesweiten Einsatz taugen. Das räumte die Ministerin gestern ein. Das Gerät schlug zwar in Tests bei Rauschgiftspuren auf der Kleidung an, nicht aber bei verdeckter Aufbewahrung – etwa bei Haschisch in den Taschen.

Im Bochumer Gefängnis suchen inzwischen Spürhunde der Polizei nach Betäubungsmitteln. Auch der Versuch, mit einem Stör-Sender Mobilfunkgespräche in Gefängnissen zu verhindern, ist bislang erfolglos. Sie werde dafür demnächst eine gesetzliche Grundlage schaffen, sagte die Ministerin. Allerdings müsse, um an geeignete Technik zu kommen, der Markt noch „sondiert“ werden. (pbd)

Bitte beachten Sie

Die moderne Form des E-Mail-Disclaimers:

Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.

Quelle

Mit 67 Jahren

Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das Gejammer auf der Gegenseite stimmt. Eine heute 62-jährige Frau soll angeblich erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Rente mit 67 – noch nie was davon gehört? Die Anwältin auf der Gegenseite klang ziemlich oberlehrerhaft.

Ein Blick auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung lohnt sich auch für Oberlehrer. Wer vor 1947 geboren ist, für den gilt weiter das Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Erkenntnis nebenbei: Mein Jahrgang ist der erste, der mit 67 Jahren in Rente geht.

Sieben Stunden

Der Mandant erwähnte es eher beiläufig: „Die haben mich schon um acht Uhr gebracht.“ Das ist in der Tat zeitig, für einen Haftprüfungstermin um 15 Uhr. Aber was macht es für einen Unterschied, ob jemand im Gefängnis oder in der Zelle des Gerichts sitzt? Sieben Stunden bleiben sieben Stunden.

Wäre da nicht der Umstand, dass die Einzelzellen im Gericht aus nichts als einer Holzbank und einem in die Wand verbauten Massivtisch bestehen. Es gibt keinerlei weitere Einrichtung. Aber auch nichts zu lesen, zu hören oder gar zu tun. Eventuell mitgebrachte Zeitschriften oder Bücher müssen draußen abgelegt werden, wie auch sonstiges Gepäck.

Sieben Stunden die Wand anstarren. Das ist wirklich ein bemerkenswertes Programm. Zumal für einen Untersuchungsgefangenen, der die Unschuldsvermutung für sich in Anspruch nehmen darf.

Porno-Abmahnungen kosten Millionen

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Schweinerei liegt auf der Hand: Die Pornoindustrie missbraucht neuerdings Staatsanwälte für ihre Zwecke. Denn die Hersteller kleiner Schmuddel-Filmchen erstatten Anzeige gegen jeden Internetnutzer, der sich für lau die Sex-Szenen aus einer Internet-Tauschbörse herunterlädt. Die Folge: Die juristische Maschinerie läuft an. Das kostet den Staat inzwischen Millionen. Die in den Sand gesetzt sind.

Alles was die Pornohersteller wollen: Sie sind lediglich an den Namen und den Anschriften der Internetnutzer interessiert – um sie dann abmahnen zu können. Um ihrerseits Geld zu kassieren. „Ein Riesenproblem“, sagt Peter Lichtenberg von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort hatte sich ein Rechtsanwalt aus Regensburg darüber beschwert, dass seine Strafanzeigen in Wuppertal nicht bearbeitet werden.

Wozu auch, wurde er dort von der Staatsanwaltschaft gefragt: Ermittlungen seien nämlich „offensichtlich unverhältnismäßig“. Was auf den ersten Blick nur wie ein juristisches Gerangel wirkt, hat tatsächlich mit Geld zu tun, mit sehr viel Geld.

In den Tauschbörsen des Internets wimmelt es von Bildern und oft nur kurzen Sex-Filmen. Wer sich nun so etwas wie „Anal-Qual 7“ oder „Drunken zugeritten“ auf seinen heimischen Computer lädt („download“) und dann wieder anderen Teilnehmern zur Verfügung stellt („upload“), gerät in die Fänge von speziellen Fahndern. Es sind Firmen, die ständig diese Tauschbörsen beobachten. Und sofort dokumentieren, auf welchen Computer der Schmuddel-Film gelandet ist.

Diese „IP-Adressen“ melden sie dem Hersteller des Films. Der schaltet seinen Anwalt ein. Und der behauptet nun, der Streifen sei „eine persönliche geistige Schöpfung“, der „upload“ also ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, folgerichtig eine Straftat. Doch einige Staatsanwaltschaften haben jetzt begriffen: Es geht gar nicht darum, einen mutmaßlichen Täter zu bestrafen. Nein, die Strafverfolger sollen lediglich ermitteln, wer hinter der „IP-Adresse“ steckt und ihr Ergebnis dem Anwalt mitteilen. Damit der vom vermeintlichen Sünder Schadensersatz fordern und ihn teuer abmahnen kann.

„Wir sollen letzlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen“, heisst es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, „dabei entstehen dem Staat hohe Kosten.“ Da ist einmal der Aufwand. Allein in Wuppertal hagelte es innerhalb von zwei Monaten 4.000 solcher Anzeigen. Bei der Staatsanwaltschaft Essen waren es innerhalb eines Quartals 10.000 Verfahren. In Düsseldorf wurden an die 2.700 gezählt. Im Jahr kommen so landesweit etliche zehntausend Verfahren zusammen.

Abgesehen von den – noch nicht ermittelten – Personalkosten für die Arbeiter, Angestellten und Staatsanwälte in der Justiz kostet die Ermittlung nur einer „IP-Adresse“ den Staat bis zu 50 Euro. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal also 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können. Die dagegen kassieren pro Abmahnung zwischen 200 und 300 Euro.

Ein offenbar einträgliches Geschäft, das auf dem Rücken der Steuerzahler entsteht. Die Flut der Strafanzeigen jedenfalls wertet die Staatsanwaltschaft Wuppertal süffisant so: „Dieselbe Pornoindustrie, die Jugendlichen zu leicht pornografisches Material zugänglich macht und sie zudem mit Abmahnungen überzieht“, die gaukele jetzt vor, „sich für den Jugendschutz stark machen zu müssen.“ Das sei wenig überzeugend.

Und doch: Es gibt noch keine einheitliche Haltung der Strafverfolger im Lande. Während die in Wuppertal und – wie zu hören ist – auch die in Duisburg sich verweigern, sind die in Düsseldorf und Kleve fleißig mit von der Partie. Denn ihre Arbeit wird, wie das Justizministerium auf Anfrage bestätigt, durch ein internes Personalbedarfsberechnungssystem („Pebb§y“) belohnt.

Ihre Ermittlungen bringen mehr Stellen. Aber deswegen nicht mehr Anklagen. Denn die Verfahren werden zum Schluß durchweg – sang- und klanglos – eingestellt. Entweder weil die Tat nicht nachzuweisen ist (wer weiß schon, wer innerhalb einer Familie die Tauschbörse besucht hat?). Oder die Schuld ist zu gering. Zigtausende dieser Akten verstauben schließlich in den Kellern. (pbd)

Hintergrund

Das Tauschen von Sex-Filmen im Internet („filesharing“) kann strafbar sein. Die Urheber solcher Filme können zwar feststellen, von welchem PC aus jemand ihre Rechte verletzt hat – nicht aber, wem der PC gehört. Denn die jeweiligen Internet-Anbieter müssen keine Auskunft geben. Deswegen erstatten die Urheber ihre Anzeigen bei den 19 Staatsanwaltschaften in NRW. Denen muss Auskunft gegeben werden. Die Strafverfolger aber reagieren neuerdings unterschiedlich auf Anzeigen insbesondere aus der Porno-Industrie. Die einen lehnen Ermittlungen von vornhein ab, weil sie sich ausschließlich als Beschaffer von Personalien für die Porno-Industrie erkannt haben. Die anderen leiten zunächst Verfahren ein, ermitteln auch die gewünschten Personalien und geben sie weiter, klagen aber die angezeigten Tausch-Börsianer nicht an. Unterm Strich bleibt: Die allermeisten Verfahren werden eingestellt. Eine Lösung erhofft sich die NRW-Justiz vom Bundesverfassungsgericht. Das hatte kürzlich, wie berichtet, in einem vorläufigen Beschluss entschieden: Die Personalien dürfen an Strafverfolgungsbehörden nur bei besonders schweren Delikten herausgegeben werden. Wozu die Urheberrechtsverletzung nicht gehört. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch aus. (pbd)

Kalte Füße

Sehr interessant an über den Bekanntenkreis vermittelten Kleingartenfällen ist, dass man es auf der anderen Seite in der Regel mit anwaltlichem Urgestein zu tun hat. Die Briefe mit Dellen auf der Rückseite (von den Typen der Schreibmaschine), Durchschläge aus Butterbrotpapier, keine E-Mail-Adresse auf dem Briefbogen.

Leider korreliert mit all dem häufig auch eine gewisse Halsstarrigkeit. Diese äußert sich nicht nur im Ton der Korrespondenz, sondern auch in abenteuerlichen Schlussfolgerungen zur Rechtslage. Bei denen kann man nur hoffen, dass es bis zur vorvorvorletzten Zivilrechtsreform vielleicht wirklich noch so geregelt war.

Immerhin ist die Sache gut ausgegangen. Fragt sich nur, wer kalte Füße bekommen hat. Der Anwalt. Oder seine Mandantin. Ich tippe auf die Mandantin.

Zeithonorar

Die Veranstaltung heute dauert drei bis fünf Minuten, kündigte ich dem Mandanten an. Das ist schon großzügig geschätzt, für eine Scheidung zweier Erwachsener, die sich nicht streiten und keine Kinder haben.

Obwohl ein kleiner Vergleich zu protokollieren war, lagen wir gut in der Zeit. Vor diesem Hintergrund kann ich gut verstehen, dass der Mandant sich für ein Zeithonorar entscheiden wollte…

Aber das soll meine Kollegin mit ihm klären. Ich war nur die Vertretung.

Stille

„Gehen Sie nicht mehr ans Telefon?“ möchte meine Sekretärin wissen. Ziemlich genau zu dem Zeitpunkt, als ich sie fragen will, warum Sie mir ständig Rückrufbitten mailt. Obwohl ich zum Zeitpunkt der Anrufe brav im Büro sitze und nicht telefoniere.

Aus irgendeinem Grund sprang der Lautsprecher im Telefon nicht mehr an. Jetzt geht das Telefon wieder. Ob das Kabelwackeln geholfen hat oder der Schlag aufs Gehäuse, ich weiß es nicht.

Jetzt bin ich wieder erreichbar. Die Stille war aber auch ganz schön.

Neue Kapazitäten

Können Staatsanwaltschaften es künftig ablehnen, als Hilfssheriffs der Musik- und Filmindustrie Internetnutzer zu ermitteln? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zieht gegenüber der Nachrichtenagentur AP diesen Schluss aus der heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Damit wären mit einem Schlag nicht nur ungezählte Ermittlungsverfahren einstellungsreif (wobei sie ja später ohnehin eingestellt werden). Es wären auch etliche Staatsanwälte und Polizisten beschäftigungslos. Ich korrigiere: für wichtige Dinge einsetzbar.

Trotz Kennwort anonym?

Rätselhafte Steuerbescheide verschicken in diesen Tagen die Finanzämter. Sie bitten die Empfänger („Ihre Meinung ist uns wichtig“) darin auch um Teilnahme an einer Bürgerbefragung im Internet. Die, so wird versichert, ist anonym. Andererseits ist dazu ein Kennwort notwendig, das im persönlichen Steuerbescheid steht.

Einen Widerspruch sieht die Pressesprecherin des Finanzministeriums nicht. Stephie Hagelüken erklärt, die Finanzämter schickten ihren Bescheid an das zentrale Rechenzentrum. Dort werde das Kennwort aus einem Zufallsgenerator gewonnen und auf den Bescheid übertragen. Damit sei sichergestellt, dass nicht irgendwer seine Meinung sagt: „Wir wollen ja nur Menschen fragen, die auch mit dem Finanzamt zu tun haben, nicht den 16-Jährigen, der bei Mama wohnt“.

Die Umfrage („Wir möchten unsere Serviceleistung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung verbessern“) ist gerade angelaufen. Wann sie beendet ist, konnte Hagelüken nicht sagen. Unterdessen prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz, ob die Aktion tatsächlich anonym ist. (pbd)