Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab
Schwanger nach Sexauktion: Vermittlungsportal muss Namen der Freier nennen
Heute habe ich in einem selten benutzten Aktenkoffer zwei Akten entdeckt, die seit geraumer Zeit auf der Vermisstenliste standen. Ich habe natürlich sofort Aktenkoffer auf die Liste der Orte gesetzt, an die man denken muss, wenn man nach vermissten Akten sucht.
Hoffentlich erinnere ich mich, wo die Liste der Orte gespeichert ist, wenn ich sie mal wieder brauche. Die Liste der vermissten Akten ist jedenfalls erst mal wieder leer.
Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist es den Mitarbeitern der Telefonzentrale nach eigenen Angaben verboten, die Durchwahl von Staatsanwälten rauszugeben. Auch dann, wenn der Anrufer schon etliche Male versucht hat, einen Kontakt über die Geschäftsstelle herzustellen. Die Geschäftsstelle, die ich sprechen müsste, scheint chronisch unterbesetzt. Es geht trotz beharrlicher Versuche niemand ans Telefon.
Die Geheimniskrämerei mit den Durchwahlen hat mich so verblüfft, dass ich einen zweiten Anlauf brauchte, um zu fragen, ob man mich wenigstens mit dem Staatsanwalt verbindet. Das war möglich, aber auch nicht erfolgreich. Er ist nicht da.
Gut möglich, dass ich dem Herrn in der Zentrale jetzt mehrmals täglich mit der Bitte auf die Nerven gehe, mich doch mit dem betreffenden Staatsanwalt zu verbinden. Wenn es denn mal klappt, bin ich gespannt, ob mir der Staatsanwalt mit permanent abwesendem Personal seine Durchwahl sagen will. Oder darf.
Werbespruch auf dem Umschlag einer Postwurfsendung:
Exklusive Einladung für alle Haushalte.
Lothar Sent, gebürtiger Niederrheiner, war über seine beruflichen Stationen in Köln und Hamm vor acht Jahren Generalstaatsanwalt in Düssedorf geworden – jetzt wurde der 65-Jährige offiziell verabschiedet.
Sein Nachfolger Gregor Steinforth (58) war zuletzt Chef der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, vorher Sents ständiger Vertreter. Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft (GeStA) Düsseldorf gehören 6 Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Über diese Behörden hat die GeStA die Dienst- und Fachaufsicht. (pbd)
Vier von bislang fünf Lastschriften sind geplatzt. Jedes Mal rief mich der Mandant an und erklärte, woran es gelegen hat. Und dass wir es im nächsten Monat noch mal versuchen sollen. Langsam habe ich das Gefühl, das ist nur ein Trick, um Zahlungsaufschub zu erhalten.
Ab jetzt gibt es keine Zugeständnisse mehr. Sonst überschreiten die Rücklastschriftgebühren noch den Betrag der einzigen Abbuchung, die bislang durchgegangen ist.
YOU WANTED THE BEST. YOU GOT THE BEST. THE HOTTEST BAND IN THE WORLD!
Seit vorhin freue ich mich – auf den 11. Juni.
Der Große Brockhaus wird künftig nur noch im Internet fortleben, ist heute zu lesen. Das Zeitalter der gedruckten Lexika nähert sich wohl seinem Ende.
Dabei kam mir in den Sinn, dass ich zu Hause noch einen Großen Brockhaus stehen habe. Diesen möchte ich im Rahmen meiner privaten Aktion „Ballast abwerfen“ schon länger loswerden. 24 Bände sind es, das weiß ich. Habe ich damals alle bei Erscheinen neu gekauft. Das ging über mehrere Jahre. Es dürfte sich also um die 19. Auflage handeln. Gut erhalten, da praktisch nicht gelesen, ist sie jedenfalls.
Falls jemand angesichts der aktuellen Nachrichten ein Spekulationsobjekt sucht, kann er mir gern ein Angebot an lawblog@gmx.de mailen. Ich würde den Ballast dann wirklich abwerfen.
Nachtrag: Da man mit einem Brockhaus offensichtlich Gutes tun kann, werde ich die 24 Bände spenden. Wer Interesse hat, sagt bitte bis zum 20. Februar 2008 per Kommentar oder Mail, wofür das Lexikon sinnvoll eingesetzt werden soll. Mails bitte mit dem Betreff „Brockhaus“.
Zum Thema: Der stille Tod des Brockhaus
Aus einem gerichtlichen Hinweis an den Anwalt der Klägerin:
Darüber hinaus sind die Wertangaben zu den Gegenständen gemäß Klageantrag zu 2) („Wert gemäß Kaufpreise“) nicht schlüssig.
Ich hatte mich auch schon gewundert, mit welcher Selbstverständlichkeit die Gegenseite für Gebrauchtmöbel Schadensersatz in Höhe des damaligen Ladenpreises verlangt. Es gibt keinen funktionierenden Markt für Gebrauchtmöbel. Deshalb liegt der Zeitwert von Möbeln schon nach kürzester Zeit nur bei einem Bruchteil des Kaufpreises.
Somit dürfte der Zahlungsantrag zu 80 % aus heißer Luft bestehen. Das ist ja schon mal gut für die Kostenverteilung am Ende des Prozesses, unabhängig davon, ob der Schadensersatzanspruch besteht oder nicht.
„Der N. wurde gegen 22.30 Uhr von den Beamten H. und J. kontrolliert. Er führte ein Bubble Heroin in einem Überraschungsei mit sich (Bruttogewicht 0,2 Gramm).“
Was, frage ich mich in diesem Fall, bewegt Polizeibeamte dazu, so einen armen Kerl wie den schwer Abhängigen N. zum x-ten Mal anzuhalten und zu filzen? Eigentlich müssten sie doch auch sehen, dass ihm, der schon ganz unten angekommen ist, vieles helfen könnte.
Eine Anklage aber nicht.
Wie versetzt man das Bodenpersonal der Lufthansa in Verzückung? Online einchecken, die Bordkarte auf farbigem Papier ausdrucken. Hellblau wurde sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug ausdrücklich gelobt. Im Sinne von „Das ist mal was anderes“. Was natürlich in erster Linie zeigt, wie spannend der Job am Gate sein muss.
Wenn ein Gericht selbst von einem „Systemwechsel“ spricht, handelt es sich um keine Kleinigkeit. Der Große Senat des Bundesgerichtshofs hat sich jetzt für einen dieser Systemwechsel entschieden. War es bei rechtsstaatswidrig langen Verfahren bislang so, dass die Strafe gemildert wurde, wird jetzt ein neues Modell angewandt:
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert
worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter
näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
Der Angeklagte wird also künftig zur vollen Strafe verurteilt, die er ohne Verfahrensverzögerung erhalten hätte. Im Anschluss daran stellt das Gericht fest, dass ein Teil dieser Strafe bereits als verbüßt gilt. Das orientiert sich offensichtlich an der bislang schon vorhandenen Möglichkeit, ausländische Untersuchungshaft mit einem Faktor X anzurechnen.
Der Vorteil des neuen Verfahrens scheint mir, dass das Gericht beim Strafabschlag wohl noch mehr Farbe bekennen muss. Die Feststellung, ob und in welcher Höhe Strafe als verbüßt gilt, wird im Urteil jedenfalls deutlicher zu erkennen sein als der bislang übliche „Rabatt“ auf die letzlich absolut verhängte Strafe.
Interessant ist überdies auch diese Feststellung des Großen Senats:
Verstöße der Strafverfolgungsorgane gegen das Gebot zügiger Verfahrenserledigung sind in zunehmendem Maße festzustellen; die Gründe hierfür hat der Große Senat an dieser Stelle nicht zu erörtern.
Das ist in der Tat ein knochentrockener Fakt.
Sehr geehrter Herr Vetter,
offensichtlich ist Ihre Seite lawblog.de jugendgefährdend. Recht so, denn so freie Meinungen wie Sie vertreten kann man ja nicht auf Jugendliche loslassen!
Ok, war nicht ganz ernst gemeint, aber der Hintergrund meiner Mail ist, dass ich die Seite nur noch ansehen kann, wenn ich in meiner Kaspersky Firewall die Kindersicherung ausschalte!
Selbst die niedrige Einstellung „Verbot der Anzeige von Seiten mit pornographischem Charakter, über Drogen und Gewalt, mit anstößiger Sprache“ filtert Ihre Seite!
Stimmt ja irgendwie, denn ab un zu geht es ja um Drogen und Kinderpornographie, aber ob das jetzt so gemeint war!?
Gruss
O.C.