Zwei Riegel fürs Tempo

Mein Sony Vaio im Büro hat schon gute sechs Jahre auf dem Buckel. Mit der Zeit lief er immer langsamer. Neulich habe ich auch mal festgestellt, was die Hauptursache dafür ist: stolze 256 MB Arbeitsspeicher. Die dürften schon bei Anschaffung unterstes Limit gewesen sein.

Mein technikversierter Bruder hat mir zwei passende RAM-Riegel besorgt und diese kürzlich eingebaut. Was soll ich sagen? Mit 1 GB – mehr verträgt die Kiste gar nicht – ist der Computer wieder voll einsatzbereit. Zumindest für meine Zwecke. Mit Multimedia habe ich es ja ohnehin nicht so.

Was die Polizei sonst noch macht

Während es den Reichen und Mächtigen an den Kragen geht, muss die Polizei auch noch normale Kriminalität bewältigen. Sie warnt vor

Rechnungen eines vermeintlichen Erotik-Versandes, die zufälligerweise immer kurz nach dem Tod des angeblichen Bestellers eingehen;

unseriösen Scherenschleifern.

Wobei man zumindest den Scherenschleifern zugute halten, dass sie nicht alles, was auf den ersten Blick anstößig wirkt, auch gleich eine Straftat sein muss. Womit man auch gleich wieder bei den Reichen und Mächtigen wäre…

(Quelle der Links)

Ein Briefkasten ist überall

Mein Noch-Mieter (früherer Eintrag) ist verschwunden. Sagt zumindest sein Vater, der mich freundlicherweise angerufen hat.

Sein Sohn habe die Wohnung ausgeräumt und die Möbel bei den Eltern untergestellt. Irgendwann im Rahmen des Auszugs sei sein Sohn aber ein bisschen „ausgeflippt“ und habe eine Reise machen wollen. Wohin diese führt und wann sie endet, weiß der Vater nicht. Sein Sohn hat sich schon Wochen nicht mehr gemeldet.

Das klingt ja vielversprechend. Merkwürdig, wenn jemandem die Energie fehlt, einen Schlüsselbund auf den Postweg zu bringen. Aber noch wäre es ja nicht zu spät…

WLAN als Gefahrenquelle

Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danach wenigstens die Standardverschlüsselung aktivieren, ansonsten wird sein Funknetz als „Gefahrenquelle“ betrachtet.

Für berechtigte Nutzer des gleichen Computers bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf einzelne Benutzerkonten ins Spiel. Diese sollen einem möglichen Urheberrechtsverletzer aus diesem Kreis den „Schutz der Anonymität“ nehmen. Wie das gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Beobachtung der Filesharing-Netze können lediglich IP-Adressen abgegriffen werden und keine Hinweise darauf, welcher PC oder gar welches Benutzerkonto online war.

Überdies soll es ja auch Haushalte geben, deren Mitglieder eigene PCs und Notebooks haben. Innerhalb der Gruppe zugelassener Nutzer eines Computers oder des WLANs die Anonymität aufzuheben, würde eine Vorratsdatenspeicherung auf Mikroebene erfordern. Das wären in der Tat schöne Aussichten gerade für Familien, in denen Vertrauen praktiziert und zur Freiheit erzogen wird.

Auslandsaufklärung?

Zuerst hieß, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe das Material über mutmaßliche Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel nur weitergeleitet. Nun deutet sich an, dass der BND weit größere Aktivitäten entfaltet hat. Jedenfalls scheinen die brisanten Daten dem Nachrichtendienst keineswegs nur „zugespielt“ worden sein, wie es zunächst hieß:

Nach SPIEGEL-Informationen haben Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für die Liechtensteiner Bankdaten gezahlt, die zu den größten Steuerermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt haben. Das Geld, das aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) stammt, ging an einen geheimen Informanten des BND, der sich Anfang 2006 bei dem deutschen Auslandsgeheimdienst gemeldet hatte.

Es darf bezweifelt werden, ob die Ermittlung deutscher Steuersünder zu den Aufgaben des BND gehört. Denn die Behörde ist auschließlich für die Auslandsaufklärung zuständig:

Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG).

Der BND darf weitgehend unkontrolliert beschatten, abhören, bestechen und auch sonst alles, was im Spionagegewerbe üblich ist. Diese Freiheiten genießt er vornehmlich deswegen, weil ihm von Gesetzes wegen untersagt ist, seine Aktivitäten gegen Deutschland zu richten oder sich in die Polizeiarbeit in Deutschland einzumischen.

Ob die Behörde nach der Liechtenstein-Aktion diesen Nimbus weiter verdient? Mir ist ein Geheimdienst suspekt, der aktiv der Steuerfahndung hilft und damit offensichtlich die Grenzen seiner gesetzlichen Zuständigkeit strapaziert. Selbst wenn man die Enttarnung von Steueroasen als außenpolitisches Anliegen betrachtet, die Verfolgung deutscher Steuersünder ist jedenfalls keines.

Sofern hier tatsächlich gegen Gesetze verstoßen wurde, stellt sich mal wieder die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot. Es wäre nicht gerade ohne Ironie, wenn ausgerechnet das jetzt freudig erwartete Massenschlachten gesellschaftlicher „Leistungsträger“ zu der Einsicht führt, dass es Konsequenzen haben muss, wenn Ermittler ihre Kompetenzen überschreiten und der Zweck die Mittel heiligt.

Nachtrag:

– Interessante Hintergründe im R-Archiv

– ZDF: Die Daten kaufte der Bundesfinanzminister

Mit Papier heizen

125 Ermittlungsverfahren, 900 Durchsuchungsbeschlüsse, möglicherweise Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Was mit Klaus Zumwinkel gestern begonnen hat und offensichtlich noch weiter geht, wird in den Medien schon als Steuerskandal von historischen Ausmaßen gehandelt.

Bei den Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob man emsige Betriebsamkeit ausbrechen lässt. Auf der einen Seite ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet auch, dass man (eigene) Dokumente verschwinden lassen darf.

Allerdings: Unübersehbare Lücken im Aktenschrank, neu formatierte Festplatten und mit Papier geheizte Kamine sehen Ermittler nicht ungerne. Damit lässt sich sehr leicht Verdunkelungsgefahr begründen. Verdunkelungsgefahr ist eine saubere Grundlage für einen Haftbefehl. Dann in der Untersuchungshaft schweigsam zu bleiben, ist nicht jedermann gegeben.

Eine Selbstanzeige könnte noch zur Straflosigkeit führen. Normalerweise ist sie möglich, bis der Steuerfahnder klingelt. Oder man offiziell über die Einleitung eines Verfahrens informiert wurde. Mitunter wird eine Selbstanzeige aber schon dann nicht mehr akzeptiert, wenn der Betroffene davon ausgehen konnte oder musste, dass die Straftat entdeckt ist.

Betroffenen, die über eine Selbstanzeige noch das Schlimmste verhindern wollen, könnte der Medienrummel um Zumwinkel und die Lichtensteiner Stiftungen den Weg versperren.

Zum Thema: Presserklärung der Staatsanwaltschaft Bochum

Domain in Gefahr…

Der Anrufer machte es wichtig und ließ sich sogar in eine Besprechung durchstellen. Schließlich gehe es um nichts Geringeres als unsere Internetpräsenz, erklärte er mir. „Eine andere Firma hat beantragt, ihr die Domain zu übertragen.“

Na ja, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, räumte er auf Nachfrage ein. „Das andere Unternehmen will sich die Endungen .com, .eu, .net und .org sichern“, raunte der Mann, der angeblich für eine „Europäischen Registrierungsbehörde“ arbeitet. „Erfahrungsgemäß zeigen die dann Werbung. Erotik und so.“

Was ich dagegen tun könne, wollte ich wissen. „Sie können sich die Domains sichern. Aber das geht nur sofort, da wir dem anderen Antrag sonst stattgeben müssen. Wollen Sie die Domains also auf sich registrieren?“

Ich habe ihm erklärt, dass ich die Domains schon längst hätte, wenn ich an den Endungen interessiert wäre. Außerdem bleibe mir immer noch die Möglichkeit, die ominöse Firma wegen Verletzung des Namensrechts zu verklagen.

Ich verabschiedete mich eher knapp von dem Anrufer. Bei Domainregistraren sind sämtliche Domains auch Stunden nach dem Anruf noch immer frei. Es wird also ein Abzockversuch gewesen sein. Immerhin muss ich zugestehen, dass ich von der Masche bisher noch nichts gehört habe.

Riegelschloss

Heute musste ich zum ersten Mal eine Klage gegen einen eigenen Mieter erheben. Der Mieter hat zum 31. Januar 2008 selbst gekündigt. Aber aus irgendwelchen Gründen schafft er es nicht, mir die Schlüssel zur Wohnung zukommen zu lassen.

Keine Reaktion auf Mails oder Anrufe. Keine Nutzungsentschädigung für Februar.

Jetzt berichtet mir der Hausmeister auch noch, dass der Mieter vor einiger Zeit ein Querriegelschloss installiert hat. Da brauche ich für die Räumung demnächst womöglich nicht nur einen Gerichtsvollzieher. Sondern auch einen Gebäudeöffnungsexperten, der uns preiswert und ohne große Schäden Zugang verschafft. Immerhin weiß ich, wie ich an den rankomme.

Verflechtungen

Um kurz vor neun schließlich fuhr Zumwinkels Anwalt in einem schwarzen Porsche-Cabrio vor. Der Postchef wird ihn brauchen: Denn für den Fall, dass sich bei den heutigen Durchsuchungen die Gefahr einer Verdunkelung herausstellt, ist ein Haftbefehl gegen ihn schon vorbereitet.

Das erinnert mich an einen Fall von neulich. Einem Unternehmer, allerdings aus der Regionalliga, ging es ähnlich an den Kragen wie heute dem Postchef. Der Geschäftsmann überlegte, ob er sich von mir (und einem anderen Verteidiger) vetreten lässt. Oder ob er die Sache doch lieber seinen „Hausanwälten“ belässt. Das sind jene, die laut Briefbogen ausgerechnet mit den Steuerberatern kooperieren, die dem Mann seine Steuersparmodelle gebastelt und ihm – nehme ich an – über Jahre gesagt haben, alles sei wasserdicht.

Der Umstand, dass ich darüber schreiben kann, zeigt, wo das Mandat geblieben ist. Bemerkenswet fand ich, dass die Hausanwälte auf keinen Fall gemeinsam mit externen Verteidigern arbeiten wollten, und zwar unabhängig von deren Person. Da sollte man doch eigentlich hellhörig werden und sich nüchtern fragen, welche Auswirkungen gewisse Verflechtungen auf die Verteidungsstrategie haben können.

Können, nicht müssen.

Warnung

Der Besuch des Accounts bei Google Text & Tabellen verursacht heute Augenkrebs. Alles rosa, die Icons in Herzchenform. Der Header wünscht „Alles Gute zum Valentinstag!“.

Hallo Google, ich hätte da schon eine tolle Idee für Ostern…

Aus besseren Zeiten

Da schuldet mir jemand noch knapp 200 Euro. Wegen dieser Forderung lässt er sich vom Gerichtsvollzieher verhaften und gibt die eidesstattliche Versicherung ab. Das Vermögensverzeichnis, sonst eher ein Nest durchgestrichener Felder, liest sich ausnahmsweise interessant. Unter „Fahrzeuge“ findet sich folgender Eintrag:

Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand: 160.000, Eigentümer: Schuldner

Ich muss den Gerichtsvollzieher mal fragen, warum er den Wagen nicht direkt gepfändet hat. Ich gehe jede Wette ein, dass der Schuldner spätestens in diesem Moment den vollen Betrag auf den Tisch legen würde.