Für Sie kostenlos

Handy aus ist nicht gleich Handy aus. Jedenfalls nervte Vodafone mich seit einiger Zeit mit SMS-Botschaften, wenn ich das Mobiltelefon wieder einschaltete. Der Anrufer mit der Rufnummer Sowieso habe versucht, mich zu erreichen. Am Ende jeweils der tröstliche Hinweis, dieser Service sei für mich kostenlos.

Im Menü des Telefons fand ich eine aktivierte Rufumleitung für „nicht erreichbar“. Diese habe ich aber gar nicht aktiviert. Im Gegensatz zu allen anderen Umleitungen war es auch nicht möglich, die Umleitung zu löschen. Auf der Vodafone-Homepage findet sich unter dem Stichwort „Anrufbenachrichtigung“ der Hinweis auf eine Rufnummer. Angeblich soll man den SMS-Dienst damit deaktivieren können. Mir ist es nicht gelungen. Die Ansage drehte sich zwar um die Mailbox, aber das Thema Anrufbenachnrichtigung per SMS kam nicht vor.

Also Anruf bei der Kundenbetreuung unter 1234. Ich war offensichtlich nicht der erste, der die Telefonistin nach dem aufgedrängten „Service“ fragte. „Das lösche ich gerne“, flötete sie ohne jede Diskussion. Nach Sekunden meldete sie Vollzug.

Die Mitteilung, der Service sei kostenlos, trifft auch nur auf den Vodafone-Kunden zu. Anrufern wird ihr jeweiliger Tarif berechnet, wie man hier nachlesen kann.

9 EL

„Beutelinhalt mit 9 EL Milch oder Wasser in eine Pfanne geben…“

Lieber Peter von Frosta, könntest du demnächst ergänzen, wie viele Milliliter 9 EL sind? So in Klammern. Käme mir zu später Stunde wirklich gelegen…

Vorbehalte gegen Beamtenrochade in NRW

Die per Gesetz vorgesehenen Beamten-Versetzungen weg von den aufgelösten Versorgungsämtern hin zu den kommunalen Behörden bereiten dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) große Sorge. Einerseits werfe das Gesetz schwierige Rechtsfragen auf, die auch verfassungsrechtlich grundsätzlich geklärt werden müssen. Bis dahin aber, so wägt es der 6. Senat in bislang zwei Fällen ab (AZ: 6 B 33/08), ist es Beamten zuzumuten, sich versetzen zu lassen. Die Versorgung von Behinderten habe Vorrrang.

Mit diesem unachtfechtbaren Beschluss muss sich auch eine Duisburgerin abfinden. Sie hatte gegen ihre innerstädische Versetzung vom Versorgungsamt zur Stadtverwaltung geklagt. Ein Beamter aus Bielefeld muss nach dieser OVG-Entscheidung in Münster arbeiten. (pbd)

Geldstrafe kostet Staatsanwalt den Job

Die Entlassung eines Staatsanwalts wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss entschieden.

Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des Beschwerdeführers als
Dienstvergehen und erkannte auf Entfernung vom Dienst. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Entfernung des Beschwerdeführers aus dem Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beschwerdeführer stellt sich im Lichte des Schuldprinzips nicht als unangemessen dar. In der jüngeren Rechtsprechung der
Disziplinargerichte wird schon der bloße Besitz kinderpornographischer Darstellungen durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet. Im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Soldaten als Vorgesetzte, Lehrer) geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden könne.

Verfassungsrechtlich ist die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Insbesondere auch von Staatsanwälten muss erwartet werden, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden sind.

Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil das Gesetz eine Entlassung des Beamten zwingend erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht.

Pressemitteilung mit Link zum Beschluss

Modernität und Zerfall

Die uralte Analoguhr im Gerichtssaal geht falsch, so lange ich mich erinnern kann. Nicht nur um Minuten. Sondern um Stunden. Gleich daneben, da hängt jetzt an den ebenfalls nicht mehr taufrischen Paneelen eine Kamera, und zwar was vom Feinsten. „Für diese Videovernehmungen“, erklärt mir der Wachtmeister. „Wenn der Zeuge ganz woanders ist.“

Modernität und Zerfall auf engstem Raum. In der Justiz ist man anscheinend in der Lage, mit dieser Symbiose zu leben.

Wenn der Stammtisch schäumt

Die rechtlichen Fragen waren nicht einfach, die Bauchschmerzen des Gerichts deutlich spürbar. Letztlich zählt in Strafprozessen aber nur, was hinten rauskommt. Im Fall mit der Softair-Pistole waren das zwei Jahre Gefängnis – mit Bewährung.

Der reichlich besetzte Stammtisch schäumte unüberhörbar. Ein Zuhörer meinte sogar, er muss mich nach der Verhandlung von der Seite anquatschen. Anwälte seien der „letzte Dreck, weil ihr mit euren Tricks dafür sorgt, dass Kriminelle wie der da wieder auf die Straße dürfen“.

Ich habe mich für das Kompliment bedankt.

Geld her oder Lippenpflege

Bei Raub und räuberischer Erpressung unter Einsatz harmloser „Waffen“ muss ich immer vor der Verhandlung nachgucken, wie das jetzt geregelt ist. Gerade war mal wieder Anlass dazu, denn es geht um einen Überfall, bei dem eine Softair-Pistole verwendet wurde. Mit der kann man dem Gegenüber höchstens einen roten Fleck auf die Wange schießen, aber niemandem wirklich was zuleide tun.

Dummerweise sieht die Softair-Pistole exakt so aus wie die beliebteste Dienstpistole unserer Polizei. Hier hat der Bundestag vor einigen Jahren aufgerüstet: Wer mit einer echt wirkenden Scheinwaffe droht, kriegt beim Raub mindestens drei Jahre Gefängnis. Es kommt nur darauf an, ob die Scheinwaffe geeignet ist, das Opfer einzuschüchtern. Beliebtes Abgrenzungsbeispiel ist der in den Rücken gedrückte Labello. Der jedenfalls soll keine Scheinwaffe sein.

Drei Jahre dafür, dass das Raubopfer zu keinem Zeitpunkt an Leib oder Leben gefährdet war, sind happig. So viel zu unseren angeblich so laschen Strafgesetzen.

Immerhin bleibt noch die Möglichkeit eines minder schweren Falles. Der öffnet den Rahmen wieder nach unten bis auf die Mindeststrafe von einem Jahr. Womit Bewährung wieder greifbar wäre. Mit dem minder schweren Fall gehen Gerichte aber traditionell extrem sparsam um.

Das wird also spannend. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ausgerechnet dieser Angeklagte hat aus bestimmten Gründen wirklich eine Chance verdient. Ich hoffe, das kann ich dem Gericht näherbringen.

Schon wieder eine Kleinanzeige

Ob es am Blog liegt, das sich ja zur Übermittlung subtiler Botschaften eignet? Oder am Gespräch mit dem Vater? Jedenfalls fand der Hausmeister die Wohnungsschlüssel heute in seinem Briefkasten. Nun gut, die Kaution reicht schon mal sicher für den Mietrückstand…

Wo Blogs doch so sinnvoll sind:

Möchte jemand angenehm in Uninähe Düsseldorf wohnen?

Kurzfristig wird ein Appartemant (ca. 26 Quadratmeter) in einer gepflegten und ruhigen Anlage frei. Früher war die Vermietung auf Studenten beschränkt. Seit Anfang 2000 gibt es jedoch keine Beschränkungen mehr. Das Publikum besteht jetzt aus Studenten, Mitarbeitern der Uni und der Uniklinik sowie Angestellten, die meisten davon wohl Wochenend-Pendler mit Job in Düsseldorf.

Das Appartement ist im zweiten Stock. Es hat eine Kochnische, einen Flur und ein gut eingerichtetes Badezimmer mit Dusche. Das Appartement liegt ruhig zum geräumigen, für Autos gesperrten Innenhof. Privatparkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Anlage wird von einem eigenen Hausmeister hervorragend gepflegt.

Zur Uni sind es drei Minuten zu Fuß. Es gibt mehrere Busanbindungen. Mit dem Auto ist man über die Münchner Straße (Zubringer) in wenigen Minuten in der Stadt bzw. auf den Autobahnen Richtung Köln, Wuppertal und Ruhrgebiet.

Das Rheinufer ist 300 Meter entfernt. Hinter der Anlage beginnt der Botanische Garten der Universität. Über die dortige Fußgängerbrücke kann man direkt den Südpark erreichen. Eine ideale Lage für jeden Läufer, der direkt vor der Haustür ins Grüne starten will.

Das sind keine leeren Werbesprüche. Ich habe in der Anlage selbst fast zehn Jahre gelebt.

Einzelheiten gerne über lawblog@gmx.de.

Brockhaus-Gedenken

Heute darf ich mich auch mal als Stifter Spender outen. Meine Brockhaus Enzyklopädie (siehe auch diesen Beitrag) wird künftig in der Geschäftsstelle der Wikipedia Deutschland stehen.

„Wenn uns schon ständig vorgeworfen wird, für das Ableben des Brockhauses verantwortlich zu sein, dann wollen wir wenigstens das Andenken bewahren und eine Brockhaus-Enzyklopädie für die Nachwelt konservieren“, hatte mir Wikimedia-Geschäftsführer Arne Klempert geschrieben.

Daran wirke ich doch gerne mit.

Anzeigen gegen Steinbrück und den BND

Zwei Berliner Juristen haben wegen Liechtenstein Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst erstattet, berichtet die Welt.

Sie sprechen von Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten und beklagen, dass sich der Staat mit Kriminellen zusammentut, um so den eigenen Bürger etwas nachweisen zu können. Einer der Anzeigemerstatter, der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, hofft auf ein späteres Verwertungsverbot. Er wird mit den Worten zitiert:

Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird.

Mehr in einem Interview mit der Welt.

Mittlerweile kann man Details über Klaus Zumwinkels Steuererklärungen bei Spiegel online nachlesen. Nicht unbedingt etwas, das die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes widerlegt.

Prozessführung über die Medien

Der Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz scheint leicht genervt. Bei ihm rufen viele Journalisten an. Sie wollen wissen, gegen wen wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Wahrscheinlich wird bei der Gelegenheit auch nach einem Terminkalender für Durchsuchungen bei Prominenten gefragt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund darf und will keine Auskunft geben. Warum, erklärt er in einer Pressemitteilung:

… Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die vorherige oder „zeitnahe“ Unterrichtung der Medien über den Eingang entsprechender Ermittlungsverfahren oder über Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Festnahmen die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Strafverfahrens offensichtlich gefährdet, weil die Beschuldigten gewarnt werden und die Gelegenheit zur Beseitigung von Beweismitteln bekommen.

Zudem setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in solchen Situationen nicht zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung der Unschuldsvermutung, der „Vorverurteilung“ sowie der „Prozessführung über die Medien“ aus. Entsprechende Auskünfte werde ich daher nicht erteilen und bitte, von solchen Anfragen abzusehen. Die Medien werde ich ggf. nach erfolgreicher Durchführung der Ermittlungen im Rahmen der durch das Steuergeheimnis gezogenen Grenzen über den Newsmailer der Justiz informieren.

An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber darauf verlassen darf man sich auf dieses Ethos längt nicht mehr. Die „Behandlung“ des ehemaligen Postchefs war zwar krass, aber kein Einzelfall.

Richtig ist natürlich, dass Beschuldigte und ihre Verteidiger die Presse mitunter auch instrumentalisieren. Es gibt nur einen kleinen Unterschied. Die dürfen das.

(Link gefunden im Rechtblog)

Gefängnisnotstand kein aktuelles Phänomen

Die Gefängisse in Nordrhein-Westfalen waren überbelegt, das strapaziös belastete Personal musste zu viele Überstunden machen, die Aufsichtsämter praktizierten gegensätzliche Ansichten und stritten sich untereinander – so schilderte gestern der ehemalige SPD-Justizminister den Zustand des Jugendstrafvollzugs bei seinem Amtsantritt vor fünf Jahren.

Gestern wurde Wolfgang Gerhards als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehört, der politisch den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg vor gut zwei Jahren klären willl. Zuvor war Gerhards von Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) abgelöst worden, er will sie über die Mängel und Mißstände persönlich informiert haben: „Der Strafvollzug ist ein riesengroßes Problem!“

Die Lösung dazu habe er in vielen Einzelgesprächen und personellen Konsequenzen samt Analyse-Auftrag vorbereitet, sagte Gerhards: „Aber als ich ging, gab es noch kein Ergebnis.“ Auf konkrete Fälle von Gewalt in seiner Amtszeit von den damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP angesprochen, zog sich Gerhards öfters auf Erinnerungslücken zurück: „Ich kannte nicht jede Einzelheit“. (pbd)