Pornos sind in Tauschbörsen beliebt. Vielleicht auch deswegen, weil sich die Filesharer bisher auf der sicheren Seite wähnten. Oder schon mal was von Filmverlagen aus der Schmuddelecke gehört, die abmahnen?
Überdies wird es seit jeher als grünes Licht gewertet, dass die meisten XXX-Produzenten darauf verzichten, ihre Originalmedien mit Kopierschutz zu versehen. Damit wird zwar die Privatkopie legal, der Tausch im Internet aber nicht.
Wie auch immer, die Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader.
An die Namen und Adressen der Nutzer kommen die Anwälte über Strafanzeigen. Denen gehen die Staatsanwälte nicht nur nach, weil Meisterwerke wie Anal-Qual 9, Amateur Piss 7 und Drunken zugeritten 12 sicherlich etwas Farbe in den tristen Strafverfolger-Alltag bringen. Sondern weil neben der Urheberrechtsverletzung auch das Verbreiten pornografischer Schriften naheliegt; Minderjährige können sich ja ebenfalls Zugang zu Tauschbörsen verschaffen.
In einem aktuellen Fall ist die Staatsanwaltschaft immerhin bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wenn die möglichen „Raubkopien“ herausgegeben werden.