Die Stadt Düsseldorf betreibt sogenannte Obdachlosenunterkünfte. Sogenannte, weil viele dieser Häuser für die Bewohner längst zur Heimat geworden sind.
Nehmen wir die derzeit fünfköpfige marokkanische Familie P. Vater und Mutter haben immer gearbeitet, aber wenig verdient. Seit 27 Jahren lebt die Familie auf 70 Quadratmetern. Auch wenn draußen alles zerfällt, in ihrer Wohnung haben sie viel selbst renoviert und sich ordentlich eingerichtet.
Zuletzt zahlte die Familie für die Wohnung 387 €. Am 14. Januar 2008 trat eine neue Gebührensatzung in Kraft. Mit Datum vom 15. Januar 2008 verschickte die Stadt entsprechende neue Bescheide.
Ab Februar muss Familie P. 603,90 € zahlen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das auf einen Schlag 56 % mehr.
Wenn Familie P. eine normale Wohnung gemietet hätte, wäre eine Mieterhöhung in dieser Höhe unwirksam. Denn im freien Wohnungsbau gilt eine Kappungsgrenze. Die Miete darf in drei Jahren maximal um 20 % steigen.
So viel Anstand, gegenüber den Ärmeren wenigstens auch so eine Regelung einzubauen, haben die Düsseldorfer Politiker offensichtlich nicht. Aber vielleicht belehrt sie ja das Verwaltungsgericht, dass man den zwingenden Mieterschutz nicht einfach umgehen kann – zumindest bei langjährigen „Einweisungsverhältnissen“.