Die per Gesetz vorgesehenen Beamten-Versetzungen weg von den aufgelösten Versorgungsämtern hin zu den kommunalen Behörden bereiten dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) große Sorge. Einerseits werfe das Gesetz schwierige Rechtsfragen auf, die auch verfassungsrechtlich grundsätzlich geklärt werden müssen. Bis dahin aber, so wägt es der 6. Senat in bislang zwei Fällen ab (AZ: 6 B 33/08), ist es Beamten zuzumuten, sich versetzen zu lassen. Die Versorgung von Behinderten habe Vorrrang.
Mit diesem unachtfechtbaren Beschluss muss sich auch eine Duisburgerin abfinden. Sie hatte gegen ihre innerstädische Versetzung vom Versorgungsamt zur Stadtverwaltung geklagt. Ein Beamter aus Bielefeld muss nach dieser OVG-Entscheidung in Münster arbeiten. (pbd)