125 Ermittlungsverfahren, 900 Durchsuchungsbeschlüsse, möglicherweise Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Was mit Klaus Zumwinkel gestern begonnen hat und offensichtlich noch weiter geht, wird in den Medien schon als Steuerskandal von historischen Ausmaßen gehandelt.
Bei den Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob man emsige Betriebsamkeit ausbrechen lässt. Auf der einen Seite ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet auch, dass man (eigene) Dokumente verschwinden lassen darf.
Allerdings: Unübersehbare Lücken im Aktenschrank, neu formatierte Festplatten und mit Papier geheizte Kamine sehen Ermittler nicht ungerne. Damit lässt sich sehr leicht Verdunkelungsgefahr begründen. Verdunkelungsgefahr ist eine saubere Grundlage für einen Haftbefehl. Dann in der Untersuchungshaft schweigsam zu bleiben, ist nicht jedermann gegeben.
Eine Selbstanzeige könnte noch zur Straflosigkeit führen. Normalerweise ist sie möglich, bis der Steuerfahnder klingelt. Oder man offiziell über die Einleitung eines Verfahrens informiert wurde. Mitunter wird eine Selbstanzeige aber schon dann nicht mehr akzeptiert, wenn der Betroffene davon ausgehen konnte oder musste, dass die Straftat entdeckt ist.
Betroffenen, die über eine Selbstanzeige noch das Schlimmste verhindern wollen, könnte der Medienrummel um Zumwinkel und die Lichtensteiner Stiftungen den Weg versperren.
Zum Thema: Presserklärung der Staatsanwaltschaft Bochum