Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist es den Mitarbeitern der Telefonzentrale nach eigenen Angaben verboten, die Durchwahl von Staatsanwälten rauszugeben. Auch dann, wenn der Anrufer schon etliche Male versucht hat, einen Kontakt über die Geschäftsstelle herzustellen. Die Geschäftsstelle, die ich sprechen müsste, scheint chronisch unterbesetzt. Es geht trotz beharrlicher Versuche niemand ans Telefon.
Die Geheimniskrämerei mit den Durchwahlen hat mich so verblüfft, dass ich einen zweiten Anlauf brauchte, um zu fragen, ob man mich wenigstens mit dem Staatsanwalt verbindet. Das war möglich, aber auch nicht erfolgreich. Er ist nicht da.
Gut möglich, dass ich dem Herrn in der Zentrale jetzt mehrmals täglich mit der Bitte auf die Nerven gehe, mich doch mit dem betreffenden Staatsanwalt zu verbinden. Wenn es denn mal klappt, bin ich gespannt, ob mir der Staatsanwalt mit permanent abwesendem Personal seine Durchwahl sagen will. Oder darf.