Aus einem gerichtlichen Hinweis an den Anwalt der Klägerin:
Darüber hinaus sind die Wertangaben zu den Gegenständen gemäß Klageantrag zu 2) („Wert gemäß Kaufpreise“) nicht schlüssig.
Ich hatte mich auch schon gewundert, mit welcher Selbstverständlichkeit die Gegenseite für Gebrauchtmöbel Schadensersatz in Höhe des damaligen Ladenpreises verlangt. Es gibt keinen funktionierenden Markt für Gebrauchtmöbel. Deshalb liegt der Zeitwert von Möbeln schon nach kürzester Zeit nur bei einem Bruchteil des Kaufpreises.
Somit dürfte der Zahlungsantrag zu 80 % aus heißer Luft bestehen. Das ist ja schon mal gut für die Kostenverteilung am Ende des Prozesses, unabhängig davon, ob der Schadensersatzanspruch besteht oder nicht.