Nicht alle Urteile zum Europarecht sind schwer verständlich. Manchmal findet man auch Klartext:
Der Grundsatz, dass die Vertraulichkeit der zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgetauschten Informationen geschützt werden muss, ist eines der Kernstücke wirksamer Vertretung von Mandanteninteressen durch einen Anwalt.
Dieses Vorrecht ermutigt das offene und ehrliche Gespräch zwischen Mandant und Anwalt. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das vertrauliche Gespräch mit dem Anwalt von der Konvention als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung geschützt wird.
Wenn ein Anwalt nicht mit seinem Mandanten sprechen und vertrauliche Instruktionen ohne Überwachung von ihm erhalten könnte, würde seine Unterstützung viel von ihrem Nutzen verlieren. Die Konvention will aber Rechte garantieren, die praktisch und wirksam sind.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.12.2006 – 14385/04