Der Mandant wollte unbedingt, dass ich über seine Bußgeldsache verschärft nachdenke. Ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, aus der Sache rauszukommen.
Ich habe keine gefunden. Außer natürlich, im Gerichtstermin auf Verständnis und gute Laune beim Richter zu hoffen. Der könnte Geldbuße auf 35 Euro senken und so die leidigen drei Punkte aus der Welt schaffen.
Ob man für diese ungewisse Aussicht aber nach Brühl fährt? Ich riet dem Mandanten ab. Er zögerte. „Ich habe aber auch kein Problem, wenn wir den Termin wahrnehmen“, sagte ich darauf. „Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt mir dafür sogar ein paar hundert Euro.“
Das hat den Mandanten wohl überzeugt, dass mein Ratschlag sachlich ist. Wir nehmen den Einspruch zurück. Als ich das Schreiben diktiere, fällt mir ein, dass ich für die Einspruchsrücknahme (und die vorausgehende Beratung) eine besondere Erledigungsgebühr erhalte. Die beträgt immerhin zwei Drittel von dem, was ich für den Gerichtstermin bekommen hätte.
Aber beim Gespräch habe ich echt nicht daran gedacht.