Ein Vermieter erläutert die Hausmeisterkosten:
Für die Hauswartkosten erhält Frau H. seit Mai 2000 eine monatliche Entschädigung von 306,78 € (x 12) = jährlich 3.681,36 €, die mit den Mietzahlungen verrechnet werden. Die Hauswarttätigkeit wird seit Jahren nicht von Frau, sondern von Herrn H. ausgeübt, dieser Umstand sowie die geänderten Verhältnisse in der Steuergesetzgebung und der Änderungen in der Versicherungsbranche haben uns veranlasst mit der Familie H. Kontakt aufzunehmen, um das bestehende Vertragsverhältnis neu zu regeln.
Da hier Kosten gegengerechnet werden und ein Saldo seitens Familie H. überwiesen wird, können ordnungsgemäße Belege … nicht tatsächlich vorgelegt werden, ein Nachweis ist „nur“ möglich durch Zeugenbefragung und Darlegung der Mietkalkulation.
Da hätten wir also Schwarzarbeit, etwas Steuertrickserei und getäuschte Mieter.
Der Vermieter ist übrigens eine dem Gemeinwohl verpflichtete Körperschaft.