Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück.
Der Anwaltverein wendet sich insbesondere gegen die Äußerung des Politikers, „alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“. Rechtsanwalt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, fragt: „Wenn der grundrechtlich geschützte Bereich irgendwo endet, was geschieht dann hinter dem Ende? Darf dann der Staat alles machen?“
Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für Tabubrüche gegenüber den Lebensbereichen, die das Grundgesetz ganz bewusst besonders schütze. Brügmann betont: „Das Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung.“ Es sei geprägt von den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und habe sich auch bisher in Krisensituationen bewährt.
Der DAV betont, dass es immer zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ abgewogen werden müsse. Die Sorge des Staates für die Sicherheit seiner Bürger dürfe nicht allein zu Lasten der Freiheit gehen.
„Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Brügmann weiter. Der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.