Überlastung der Strafjustiz? Das Amtsgericht Viersen scheint hiervon nicht betroffen. Oder der Richter hat seine Abteilung im Griff. Jedenfalls legte ich erst vor wenigen Tagen Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Heute, am Montag, erreicht mich die Ladung zur Hauptverhandlung – für Montag nächster Woche, 12 Uhr.
Eine Woche vorher laden, das ist formaljuristisch Beinahe-Harakiri. Ein Verteidiger, für den die Ladungsfrist von einer Woche ebenfalls gilt, könnte ja heute möglicherweise nicht im Büro sein und das Empfangsbekenntnis erst morgen zurücksenden. Damit wäre der Termin geplatzt, wenn Verlegung beantragt wird.
Außerdem zeugen solche Ladungsfristen von Gottvertrauen in den Terminkalender von Strafverteidigern. Welches im vorliegenden Fall allerdings belohnt wird, auch wenn ich schon mal vorab darum bitten möchte, von übertriebenen Tempokontrollen auf der A 52 abzusehen. Damit wäre dann aber auch die letzte noch verbliebene Lücke in meinem Terminkalender für nächste Woche gefüllt.