Wer Drogen konsumiert, muss sogar aufs Fahrrad verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover hält es jedenfalls für rechtmäßig, wenn ein Straßenverkehrsamt einem Alkohol- und Drogenkonsumenten das Führen von Fahrzeugen verbietet – auch wenn man für diese Fahrzeuge keinen Führerschein braucht.
Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer angehalten worden. Der Mann hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Die Behörde untersagte ihm, künftig Fahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung.
Der Betroffene soll erst wieder Fahrrad fahren dürfen, wenn er sechs Monate drogenfrei gelebt und einen Idiotentest bestanden hat.