Das Bundeskriminalamt soll auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Pfarrer vorbeugend abhören dürfen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im neuesten Entwurf des BKA-Gesetzes soll stehen, dass hierfür schon „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ ausreicht.
Dazu merkt der Autor des Artikels an:
Die genannte Einschränkung – bei „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ – ist minimal, denn die neuen Befugnisse im BKA-Gesetz dienen ja gerade der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, der üblicherweise „Leib, Leben oder Freiheit“ bedroht.
Wie lange war ich eigentlich nicht mehr am Rheinufer? Das ist nur ein paar Schritte vom Büro entfernt. Man kann dort so schön spazieren gehen. Wer weiß, vielleicht schaffe ich mir sogar einen Hund an.