Über die Kindertauglichkeit des Films „Keinohrhasen“ wird diskutiert.
Dazu nur eine kleine Anmerkung. Auch Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren dürfen im Kino Filme sehen, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. Allerdings müssen sie sich in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils befinden. So regelt es § 11 Abs. 2 Jugendschutzgesetz.