Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert eine Handykarten-Tauschbörse. Wer eine freigeschaltete Prepaid-Karte mit mindetstens zehn Euro Guthaben einsendet, erhält innerhalb weniger Tage eine entsprechende Karte zurück.
Hierdurch soll zumindest in Teilen wieder eine (anfängliche) Anonymität beim Telefonieren hergestellt werden. Der Arbeitskreis weist darauf hin, der Kartentausch sei legal. Das ist korrekt.
Allerdings trägt jeder Teilnehmer das Risiko, dass der Empfänger seiner Karte ins Visier von Ermittlungsbehörden gerät. Die Behörden haben als ersten Anlaufpunkt oft nur die Registrierungsdaten der Mobilfunkfirma.
Der Arbeitskreis selbst will keinerlei Daten speichern und auch keine Adresslisten führen.