Es kann sich durchaus lohnen, gegen Bußgeldbescheide wegen Telefonierens am Steuer vorzugehen. Das habe ich heute wieder erlebt. Bis zur Hauptverhandlung dauert es manchmal noch länger als bis zu einem Prozess gegen jugendliche Angeklagte. Heute redeten wir zum Beispiel über einen Vorfall, der knapp sechs Monate zurückliegt.
Kaum ein Polizist erinnert sich da noch genau an das, was er gesehen hat. Oder gesehen zu haben meint. Eine gute Ausgangslage für muntere Fragerunden.
Wobei die Beamtin und der Beamte, die heute als Zeugen aussagten, allerdings geradezu unglaubliche Erinnerungslücken hatten. Kostprobe: „Ich weiß überhaupt nicht mehr, um was es geht. … Dass der Betroffene telefoniert haben soll, dieses Bild habe ich wirklich nicht mehr vor Augen.“
Ich hatte fast ein wenig das Gefühl, dass die Zeugen sich gar nicht erinnern wollten. Vielleicht weil dann einige Dinge zur Sprache gekommen wären, die sie lieber nicht öffentlich erörtern wollten. Zum Beispiel ihr Verhalten bei der Kontrolle meines Mandanten. Das war, nun ja, nicht ganz astrein.