Die Vorratsdatenspeicherung macht sich schon bemerkbar. Beratungsanfragen in heiklen Dingen, von denen sich einige im Posteingang angesammelt haben, sind deutlich zurückhaltender formuliert.
Ein möglicher Mandant sorgt sich zum Beispiel, er könnte sich Ärger eingehandelt haben. Wir reden über nichts, wofür die neuen Gesetze nach offizieller Lesart geschaffen wurden. Aber natürlich ist er vorsichtig, denn immerhin hinterlässt seine Kontaktaufnahme mit mir jetzt Datenspuren. Wer weiß, vielleicht begründet der Anruf bei einem Verteidiger, zu dem ja noch kein Mandat besteht und möglicherweise auch keines zustande kommt, ja demnächst sogar einen Anfangsverdacht.
Wie auch immer, zuerst mal muss dem berechtigten Wunsch nach Absicherung Rechnung getragen werden. In der Antwort liest sich das dann so:
Wenn Sie nach Düsseldorf kommen können, ist ein persönliches Gespräch am besten. Ansonsten kann ich Ihnen auch eine telefonische Rücksprache anbieten. Wenn Sie Sorgen wegen der Vertraulichkeit des Telefonats oder der Speicherung von Verbindungsdaten haben, können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens die Beratungskosten auch vorab auf unser Konto einzahlen, zum Beispiel bar bei der Postbank. Ich müsste Sie dann am Telefon nicht nach persönlichen Daten fragen. Sie könnten mich zum Beispiel von einem öffentlichen Fernsprecher anrufen.
Zugegeben, das ist noch ausbaufähig. Ich werde daran feilen, wenn mir nicht mehr schlecht ist.