Ja, der Bergman. Der große Ingmar Bergman.
Zu ihm fällt mir nur ein, dass ich keinen seiner Filme bis zu Ende gesehen habe.
Ja, der Bergman. Der große Ingmar Bergman.
Zu ihm fällt mir nur ein, dass ich keinen seiner Filme bis zu Ende gesehen habe.
„Sehr geehrter Herr D.,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 2. November 2006 bestehende Arbeitsverhältnis zum 25. Juli 2007 aufgrund der Stornierung des Auftrags von unserem Auftraggeber. In der Anlage erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte zurück.“
Das Schreiben kriegte der Mandant am 24. Juli 2007 in die Hand gedrückt.
War da nicht was mit Kündigungsfristen?
Der Mandantin eine Minute was zu einer Gerichtskostenrechung auf den AB erzählt. Dann gemerkt, dass sie gar nichts zahlen muss. Sondern die Gerichtskasse einen Überschuss erstatten wird.
Ich schiebe es auf den Montag.
Die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Amtsgerichts Offenburg, dass Staatsanwaltschaften nicht die Personalien von kleinen Tauschbörsensündern ermitteln dürfen, ist jetzt hier nachlesbar.
Während sich die Koalition weiter über das BKA-Gesetz und die Online-Überwachung streitet, wird das Bundesverfassungsgericht tätig. Das Gericht wird am 10. Oktober 2007 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Online-Durchsuchung verhandeln. Es geht um die Regelung im nordrhein-westfälsichen Verfassungsschutzgesetz. Diese sieht die Überwachung von Computern bereits vor.
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen „offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“ untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei „der Bagatellkriminalität zuzuordnen“, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
Eine spannende Entscheidung. Leider gibt es genug Staatsanwaltschaften, die erst gar keinen gerichtlichen Beschluss einholen. Sie lassen einfach die Polizei beim Provider anfragen, der meist bereitwillig Auskunft gibt. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage, ob die Weitergabe der Daten per Akteneinsicht an die „Geschädigten“ vielleicht zur Folge hat, dass die erlangten Informationen nicht verwertet werden dürfen. Diese Frage wäre für das Straf- und das Zivilverfahren getrennt zu beantworten.
Im Strafverfahren haben Bagatelluser ohnehin kaum etwas zu befürchten. Die Ermittlungen werden fast immer wegen geringer Schuld eingestellt. Deshalb sind, worauf das Amtsgericht Offenburg ja auch hinweist, die Ermittlungen von vornherein absehbar nutz- und sinnlos. Sie dienen in Wirklichkeit nur dazu, dass die „Geschädigten“ die User namentlich ermitteln und dann vor den Zivilgerichten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen können.
Zu einem Verwertungsverbot im Zivilverfahren könnte man vielleicht kommen, indem man im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einen Antrag auf Feststellung einreicht, dass die Akteneinsicht durch die „Geschädigten“ rechtswidrig war. Die Einsicht in die Akten ist nämlich zu versagen, wenn schutzwürdige Interessen des Beschuldigten entgegenstehen (§ 406e Absatz 2 Strafprozessordnung). Bei unzulässigen Ermittlungsmaßnahmen und sachfremden Zielen könnte man das bejahen.
Die Krux ist leider, dass der Beschuldigte ja erst von dem Verfahren erfährt, wenn der Provider die Auskunft erteilt hat. Er kann also meist nur nachträglich aktiv werden, wenn sein Name schon bekannt ist. Fast immer erhalten auch die „Geschädigten“ zuerst Akteneinsicht, da die Staatsanwaltschaften die meisten Verfahren ja ohnehin einstellen und den Beschuldigten noch nicht mal einen Bescheid zukommen lassen.
Ob ein Zivilgericht sich an die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit gebunden fühlte und zu einem Verwertungsverbot für die Informationen kommen würde? Das scheint mir eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Es gibt zum Beispiel eine vergleichbare Konstellation bei heimlich mitgeschnittenen privaten Telefonaten. Und bei sogenannten Hörfallen, wo eine versteckte Person das Gespräch mithört und dann als Zeuge benannt wird. Die so gewonnenen Informationen sind im Zivilprozess oft unverwertbar.
Offene Fragen ohne Ende. Aber der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg ist jedenfalls ein erster Ansatz, um die unsägliche Verfolgungsmaschinerie auszubremsen.
NRW prescht vor: Auf vielen zweispurigen Autobahnen sollen Laster künftig nicht mehr überholen dürfen. Nach den Sommerferien will der Verkehrsminister Schilder aufstellen lassen, berichtet RP online. Los geht‘ es auf der A 57.
Gute Sache. Für Autofahrer. Und Anwälte. Bei der zu erwartenden Kontrolldichte gibt das Mandate satt. Schneller am Gericht bin ich dann überdies.
Der Bundesgerichtshof zeigt der Polizei mal wieder auf, wo die Grenzen des Rechtsstaats verlaufen. Um den sogenannten Mallorca-Mord aufzuklären, hatten die Ermittlungsbehörden in Wupppertal keine Kosten und Mühen gescheut, um dem schweigenden Beschuldigten eine Äußerung zu entlocken.
Unter anderem wurde ein Verdeckter Ermittler auf ihn angesetzt, der sich das Vertrauen des Mannes erschlich. Schließlich setzte der Ermittler dem Beschuldigten so zu, dass dieser in einer „vernehmungsähnlichen Befragung“ zur Sache äußerte und Angaben zur Sache machte.
Zwar hat der Bundesgerichtshof kein Problem mit dem Einsatz Verdeckter Ermittler. Aber:
Dieser hätte jedoch den Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hatte, nicht unter Ausnutzung des geschaffenen Vertrauensverhältnisses zur Aussage drängen und in einer vernehmungsähnlichen Befragung zu Angaben veranlassen dürfen, die ohne die Täuschung – bei einer förmlichen Vernehmung – nicht zu gewinnen gewesen wären. Dieses Vorgehen verstoße gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, zu seiner eigenen Überführung beizutragen und sich selbst zu belasten.
Die Aussagen des Verdeckten Ermittlers sind deshalb unverwertbar.
Diese Bezirksrevisoren, Sparkommissare der Staatskasse, treiben mich noch in den Wahnsinn. Ich hatte bei einem Freispruch die sogenannten Mittelgebühren angesetzt und dargelegt, dass es sich um eine durchschnittliche Strafsache handelt. Dazu schreibt der Bezirksrevisor vier Seiten (!), um meine Gebühren um 150 Euro zu drücken. Die Krönung ist das hier:
Dass die hier zu beurteilende Rechtsfrage, inwieweit aufgrund der gegenteiligen Aussagen der Tatbeteiligten der Vorwurf der falschen Verdächtigung seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Betroffenen haltbar ist, eine Besonderheit für einen Strafverteidiger darstellt, trifft nicht zu. Dies rechnet zum Rüstzeug eines Verteidigers und stellt keine Besonderheit im Rahmen der strafrechtlichen Materie dar. Die Besprechung mit dem Mandanten und die eingehende Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt rechnet ebenfalls zum üblichen Verteidigungsaufwand, den jeder Mandant erwarten darf.
Mal abgesehen vom anmaßenden Unterton ist es genau das, was ich sage. Der Fall war durchschnittlich und erforderte einen normalen Aufwand. Deshalb ja auch die Mittelgebühren. Ich hatte mir nur den Hinweis erlaubt, dass Anklagen wegen falscher Verdächtigung – noch dazu aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft komplett missverstandenen Sachverhalts – nicht unbedingt alltäglich sind und die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen deshalb jedenfalls auch nicht unterdurchschnittlich war.
Aber wenn der Herr Bezirksrevisor weiß, dass Rechtsanwälte ständig mit falscher Verdächtigung zu tun haben, verneige ich mich demütig vor so viel Erfahrung. Darf ich zum Abschluss noch wünschen, dass er sich bei der Brotzeit morgen den Finger in der Tupperdose klemmt. Dankeschön.
Ich kriege täglich Briefe von Gefangenen, die ich bisher nicht kenne. Meistens geht es um die Übernahme eines Mandates, entweder neu oder in schon länger laufenden Verfahren. Letzteres meist wegen Unzufriedenheit mit dem bisherigen Verteidiger. Neulich schrieb mir ein Inhaftierter, er brauche dringend meine Hilfe. Das Gericht, merkte er an, habe ihm einen Pflichtverteidiger genehmigt. Ich solle mich möglichst schnell melden.
Das habe ich auch gemacht. Jetzt stellt sich heraus, dass der Betreffende die Wiederaufnahme seines Verfahrens betreiben will. Eine der kompliziertesten Angelegenheiten überhaupt.
Allerdings erfahre ich auch, dass überhaupt noch nichts in die Wege geleitet ist. Demgemäß hat sich auch noch kein Gericht oder sonstwer zur Frage geäußert, ob für das denkbare Verfahren ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Mir wäre es ehrlich gesagt lieber, der Betreffende hätte von vornherein die Karten auf den Tisch gelegt. Nämlich, dass ich erhebliche Vorarbeiten auf eigenes Risiko machen muss. Möglicherweise hätte ich mich sogar dazu breitschlagen lassen. Die Akte hätte ich mir jedenfalls angesehen.
Aber wenn ich gleich zu Beginn des Mandats beschwindelt werde, sehe ich keine Grundlage für eine Zusammenarbeit.
Ein Mandant hatte Ärger mit einem Geschäftspartner. Der zahlte plötzlich nicht mehr. Die Geschäftsbeziehung währt schon über 20 Jahre; man war fast befreundet. Die Sache ging ihren Gang. Zahlungserinnerungen, Anwalt, Mahnbescheid.
Dann liefen sich die beiden zufällig über den Weg.
Warum hast du mich nicht mal angerufen?
Jeder hat eine schlechte Phase. Du weißt ja, Ärger mit der Frau, der Stress.
Du musst dich aber doch nicht verleugnen lassen. Ich habe es so oft bei dir versucht.
Ging nicht anders. Wenn ich schlechte Laune habe, telefoniere ich nur mit Leuten, die ich nicht leiden kann. Ich will doch meine Freunde nicht anpfeifen…
Die beiden haben sich an Ort und Stelle auf einen Vergleich geeinigt.
Guten Tag Udo Vetter,
Ihre Nachbarn sind gestern in die Sommerferien abgedüst, die Freunde sitzen auch schon auf gepackten Koffern und nur Sie haben noch keinen Plan, wo es hingehen soll? Kein Problem: Mit der Super-Last-Minute-Suche von Opodo finden Sie garantiert noch Ihren persönlichen Traumurlaub.
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Herzliche Grüße + schöne Ferien
Ihr Opodo-Team
Klappe, Opodo. Sonst gibt’s eine Klage. Wegen Sadismus.
„… kam uns der Gedanke nach Venlo zu fahren, um uns einen Coffeeshop mal anzugucken. Es war reine Neugier. …“
Ich vermute stark, die Kripo im Grenzgebiet hat diesen Satz längst als Textbaustein gespeichert.