AG Pforzheim macht ebay-Kunden zum Hehler

So schnell wird man beim Shoppen auf Ebay zum Hehler:

– Der Kaufpreis ist deutlich billiger als normal.

– Die Auktion startet bei nur einem Euro.

– Im Angebot stehen so merkwürdige Dinge wie „toplegal“.

– Die Ware wird aus Polen versandt.

All dies sind nach Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim Beweisanzeichen, aus denen „zwingend“ zu schließen ist, dass der Käufer es zumindest billigend in Kauf genommen hat, Diebesgut zu erstehen. Einem Ebay-Käufer brachte das jetzt eine eine Vorstrafe ein.

Das Urteil vom 26. Juni 2007 ist hier nachzulesen.

Wenn diese Argumentation sich durchsetzt, dürfte ebays Geschäftsmodell in Deutschland ernsthaft gefährdet sein. Dem Kunden, der bei Ein-Euro-Startpreisen mitbietet, muss auf dieser Basis an sich eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Kurioserweise in den Fällen, in denen er mal einen Schnäppchenpreis erzielt hat.

Schnelles Gericht

Am Landgericht Wuppertal arbeiten schnelle Rechtspfleger.

Zwischen meiner umfangreichen Pflichtverteidigerabrechnung und der Gutschrift auf dem Konto lag gerade mal eine Woche. Wenn man bedenkt, dass der Antrag geprüft und die Zahlung über die Justizkasse Hagen freigegeben werden muss, ist das wirklich eine fantastische Bearbeitungszeit.

Polizisten führen Filme vor

Die Sonne scheint morgens mild, der Verkehr auf der Cäcilienallee in Düsseldorf fließt ruhig. Plötzlich wird der zitronengelbe Opel in die Parkbucht gewunken. Zwei Polizeibeamte in Zivil, versteckt hinter einer Litfasssäule, hatten den Fahrer ohne angelegten Haltegurt gesehen. Das sagt ihm der Beamte an der Kontrollstelle ohne jeden Vorwurf in der Stimme und bekommt die lässige Antwort: „Habe ich mir schon gedacht“.

Bereitwillig will der lächelnde Fahrer die 30 Euro Buße zahlen. Das Angebot, ihm einen Video-Film zu zeigen, der die Gefahren seines Verhaltens drastisch zeigt, quittiert der Fahrer noch immer lächelnd: „Ich kenne das, das Risiko kennt doch jeder“. Er steckt sich eine Zigarette an und schaut lächelnd auf den Bildschirm. Er sieht, dass eine Mutter ihren quengelnden Jungen nicht anschallt. Der fahrende Vater muss plötzlich bremsen – das Kind wird mit seinem Teddy durch die Windschutzscheibe geschleudert und verblutet auf der Fahrbahn.

Mit solchen filmischen Grausamkeiten will Innenminister Ingo Wolf (FDP) Raser, Alkholsünder und Gurt-Verweigerer zur Vernunft bringen. Möglichst gleich nach einem Verstoß werden sie gebeten, sich diese Schock-Videos anzusehen. Das gehört zu dem neuen Konzept des Minister, der die Unfallzahlen „insgesamt drastisch verringern“ will. Alle rund 360 Verkehrssicherheitsberater im Land werden die DVD mit den bestürzenden Szenen jetzt einsetzen.

Die Polizei in Gütersloh und Bielefeld nutzt bei Kontrollen abschreckende Videos bereits mit Erfolg bei Verkehrsrowdys. „Das gesprochene Wort allein“, sagt Wolf „ändert eine Einstellung nur begrenzt“. Wissenschaftliche Studien aus Österreich und Großbritannien hätten bestätigt, dass Schock-Videos nachhaltig wirken und für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Der Opel-Fahrer hat inzwischen seine Zigarette geraucht – er wirkt jetzt doch sehr ernst und nachdenklich. (pbd)

E-Post aus Amerika

Wenn ein unzufriedener ebay-Kunde aus Wisconsin / USA auf amerikanisch an die deutsche Polizei mailt, kann er auf zuvorkommende Behandlung hoffen: Es wird übersetzt, eine Anzeige gefertigt, die deutsche Verkäuferin wird zur Vernehmung geladen, der Vorgang geht an die Staatsanwaltschaft. Auch wenn in der Anzeige (ohne Anlagen) selbst eigentlich nichts drin steht, was den Vorwurf des Betrugs bestätigen würde.

Würde mich mal interessieren, was passiert, wenn man eine so vage Anzeige in deutscher Sprache an den örtlichen Sheriff in den Staaten mailt.

Kleiner Dienstweg

„Ich kann Ihnen eine Vollmacht ins Büro mailen.“

„Gute Idee, ich gebe der Kollegin mein Passwort. Die druckt sich das Formular dann aus.“

Klar, warum nicht. Geht mich ja auch nichts an. Klingt außerdem wie eine solide Grundlage für den nächsten Fall.

Parkschein-Quiz

Ich frage mich, warum es den wenigsten Kommunen gelingt, auf ihre Parkscheine nicht nur den Standort des Automaten in der Gemeinde zu schreiben. Sondern auch den Namen der Stadt. Eine „Wilhelmstraße“ gibt es doch nicht nur in Aachen.

Da könnte ein penibler Steuerprüfer sicher was draus machen.

Die dritte Vollmacht

„Ich habe hier schon Vollmachten von zwei anderen Anwälten“, sagt der Ermittlungsrichter.

Na ja, nach dem Gesetz darf es ja auch noch ein Dritter sein. Aber es ist schon erstaunlich, wie Angehörige mitunter unkoordiniert ganze Brigaden von Anwälten in Marsch setzen, wenn jemand festgenommen wird.

Allerdings kommt es ebenso schnell vor, dass sich die Zahl der Anwälte wieder auf Null reduziert. Weil keiner der emsigen Anrufer und Nachfrager („Wissen Sie schon was Neues?“ „Kommt er heute raus?“) sich in der Lage sieht, dem Betroffenen mit einem Kostenvorschuss unter die Arme zu greifen.

Fester Etat für Verbraucherzentrale

Erstmals in ihrer 49–jährigen Geschichte ist die Grundfinanzierung der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale gesichert. „Hut ab vor dieser Landesregierung für diesen Schritt“, quittierte Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller die Vereinbarung mit Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU).

Wo bislang mühsam und nach dem Gießkannenprinzip jährlich knapp 9 Millionen Euro für die Verbraucherschützer zusammen kamen, fließen jetzt zwar nur 8,8 Millionen Euro in deren Kassen – dafür aber verlässlich für die nächsten 3 Jahre. Dieser Finanzplan, sagte Müller, „eröffnet die Möglichkeit, uns wieder stärker inhaltlich zu engagieren, anstatt jedes Jahr aufs Neue um unsere Finanzierung zu kämpfen“. Gemeint ist: das Netz aus 54 Beratungsstellen bleibt erhalten, die Beratung der Bürgerinnen und Bürger geschützt.

Dafür hatte Müller, ehemals grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, seit seinem Antritt vor einem Jahr auch gekämpft. Dennoch fehlen ihm für Sonderaktionen, etwa gegen die Internet-Abzockerei, noch 250 000 bis 500 000 Euro. Deswegen wird er noch beim NRW-Energieministerium und beim Bundesminister für Verbraucherschutz betteln gehen müssen.

Zumindest starke politische Unterstützung fand er gestern bei Landesminister Uhlenberg. Der ließ wissen: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger jederzeit so zu informieren und zu beraten, dass sie den Anbietern von Dienstleistungen und Produkten auf Augenhöhe entgegentreten können“. Uhlenberg will auch in Zukunft eine schlagkräftige Verbraucherorganisation und leistungsfähige Beratungsstrukturen. (pbd)

Null Reaktion

Für die Haftprüfung gelten eigentlich klare Vorgaben:

Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden.

Umso erstaunter bin ich, dass übermorgen in einer Haftsache die Zweiwochenfrist abläuft. Eine Ladung liegt bislang nicht vor. Auch keine Nachricht des zuständigen Richters. Ich kenne es schon, dass Untersuchungsrichter es terminlich einfach nicht hinbekommen und fragen, ob der Termin vielleicht einige Tage später stattfinden kann. Da findet sich fast immer ein Kompromiss.

Aber null Reaktion – das hatte ich vor Jahren nur einmal. Die Beschwerde gegen die Untätigkeit des Richters hatte damals sogar einen Teilerfolg. Der Haftbefehl wurde, wenn auch grummelnd, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Ich warte also erst einmal den Fristablauf ab…

Aufschlussreiche Kopien

Ein Schuldner schreibt an den Gerichtsvollzieher, dass er am Tag des angekündigten Besuchs nicht da sein wird. Außerdem:

Damit Sie unsere finanzielle Lage abschätzen können, füge ich Kopien unserer Lohnabrechnungen bei. Ich bitte Sie inständig, von Lohnpfändungen abzusehen, da dies zur Kündigung führen würde.

Der Gerichtsvollzieher hat uns natürlich eine Kopie des Schreibens zugesandt, einschließlich der Abrechnungen. Auf einfacherem Weg kann man den Arbeitgeber und die aktuelle Bankverbindung des Schuldners wirklich nicht erfahren.

Die Anweisung von unserem Mandanten ist auch klar. Wir tun dann mal, was getan werden muss.

Die neue Adresse

Wenn ich hier Smileys hätte, würde ich jetzt den kleinen Wirrkopf nehmen, der ständig gegen eine Wand hämmert. Obwohl meine Mandantin inständig darum gebeten hat, dass die Polizei ihre neue Adresse nicht in die Ermittlungsakte schreibt, ist genau das passiert.

Bietet sich ja auch an, bei einem Stalking-Opfer, das nach einigen sehr unschönen Vorfällen extra umgezogen ist. Dass der Beschuldigte über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen könnte, damit war ja nun rein gar nicht zu rechnen.

Und jetzt hätte das Männchen seinen Auftritt.

ELENA weiß es

Die Bundesregierung möchte, dass alle Arbeitgeber künftig jeden Monat elektronisch an eine Zentralstelle melden, wie viel jeder ihrer Arbeitnehmer verdient. Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll es Behörden angeblich erleichtern, Anträge auf Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen zu bearbeiten.

Gegen die neue Datenkrake regt sich nun Kritik:

heise online

Walfischbucht

Focus

Man sollte dringend überlegen, auch die Arbeit der Sozialämter zu vereinfachen. Die prüfen bei Antragstellern ja auch die Kontoauszüge. Ist es da nicht dringend erforderlich, schon mal vorsorglich die Kontodaten aller Bundesbürger zu speichern? Der eine oder andere wird ja sicher mal ein Sozialfall werden.