Knapp gewonnen

Im Raum R 213 des Landgerichts Düsseldorf findet montags ein kleines Rattenrennen statt. Jedenfalls in der Sommerzeit. Gegen die Wärme müsste man die Fenster aufmachen. Aber dann kommt gegen halb zehn die Stadtreinigung und entsorgt den Müll der Altstadtkneipen auf der anderen Straßenseite. Knallt gut. Riecht noch besser.

Heute morgen haben der gegnerische Anwalt und ich das Rennen knapp gewonnen. Die Richterin musste, glaube ich, noch bleiben. Beileid.

Pünktlich geschrottet

Meine Kollegin hat heute versehentlich ihr Walkman-Handy in der großen Eingangshalle des Amtsgerichts Düsseldorf aus der Tasche geschleudert. Sie war oben auf der Balustrade, im zweiten Stock. Dürften gut 15, 20 Meter Falltiefe sein. Das Gerät schepperte auf den Steinboden; getötet wurde glücklicherweise niemand.

Nicht mal das Mobiltelefon. Es zersprang zwar in diverse Einzelteile und hat einige Dötschen. Außer der Kamera und dem Display, das oben links einen blinden Flecken hat, ist aber nichts kaputt. Schon mal was, das eigentlich kaum zu glauben ist.

Als Technikbauftragter der Kanzlei habe ich dann online nachgeschaut, wann es bei Vodafone ein neues verbilligtes Handy gibt:

Vertragsverlängerung mit vergünstigtem Handy ab 24.08.2007

Äh, ist das wirklich – heute? Falls der Tag noch weitere Merkwürdigkeiten bringt, werde ich berichten.

Ermessensausübung

Kostenrechnung für einen Mandanten. Fragt sich nur, nach welchem Gegenstandswert. Mal schauen, was das Gebührenprogramm auswirft.

4000 Euro? Deutlich überbezahlt.

1000 Euro? Deutlich unterbezahlt.

2500 Euro? Passt.

So viel zum anwaltlichen Ermessen.

GEZ regelt die Sprache

Die GEZ ist offenbar fest entschlossen, sich lächerlich zu machen. Sie mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebühren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebühren die Rede ist.

Außerdem soll akademie.de zum Beispiel nicht mehr von GEZ-Fahndern sprechen dürfen. Nein, diese müssen nach Auffassung der GEZ als „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten“ oder „Rundfunkgebührenbeauftragter“ bezeichnet werden. Statt GEZ-Anmeldung soll akademie.de nur noch „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ schreiben dürfen.

Begründet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Mit dieser Begründung könnte man künftig jedwede Kritik verbieten, weil Kritik ja möglicherweise für ein schlechtes Image sorgt. Manche Wirtschaftsunternehmen, Prominente und Politiker würden sich vermutlich bedanken, wenn die GEZ mit ihrem Ansinnen durchkäme.

Nicht nur lächerlich, sondern unerträglich wird die Abmahnaktion aber, wenn man bedenkt, dass hinter der GEZ die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen. Was sind deren höchste Güter: die Presse- und Meinungsfreiheit.

Hoffentlich merken die Intendanten was.

Sie kennen die Regeln

Ein Beamter vom Staatsschutz möchte mit meinem Mandanten sprechen. Wegen „eines Sachverhalts“, im Rahmen der Gefahrenabwehr. Ich sage zu, kündige aber an, dass ich an dem Termin teilnehme. „Kein Problem“, sagt der Beamte. „Sie kennen ja die Regeln für Anwälte. Zuhören und nicht stören.“

Ich fürchte, wir werden keine Freunde.

Treue Kunden

Von einer marokkanischen Familie hier in Düsseldorf habe ich gerade den 13. Kontakt im Outlook angelegt. Das nennt man wohl treue Kunden.

Datenblatt für 1.420,33 €

Plasmafernseher sind momentan sehr gesucht. Auch auf ebay. Ein außerordentliches Angebot hat das ius.blog entdeckt. Mit langem Text und schönen Bildern wurde ein schicker Panasonic-Fernseher angeboten. Der Zuschlag lag bei 1.420,33 €.

Weniger Freude dürfte der Käufer am Kleingedruckten haben. Da steht nämlich, gleich nach einem abenteuerlichen Gewährleistungsausschluss und den schon sattsam bekannten, aber unwirskamen Floskeln:

Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!

Wunderbar, wenigstens Anwälten und Gerichten geht die Arbeit nicht aus.

CD im Briefkasten

Bei einem der ersten Versuche einer Online-Durchsuchung sollen die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen haben, „die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers“. Das berichtet heise online. Installiert habe der Verdächtige die Software aber nicht.

Wie die großen Provider das finden, ist bislang nicht bekannt. Wahrscheinlich rüsten sie schon mal die Download-Server auf.

100 Prozent

Wie hatte der potenzielle Mandant geschrieben:

Es sind 100 % Erfolgsaussichten da, um meine Unschuld zu beweisen.

Mein Hinweis, dass sich die Gerichtsakte ein klein wenig problematischer liest, erboste ihn sehr. Er könne nur mit einem Verteidiger arbeiten, der zu 100 % von seiner Unschuld überzeugt ist und ohne Einschränkung hinter ihm steht.

Dass er Äpfel und Birnen in einen Topf wirft, konnte ich ihm leider nicht mehr erklären. Mit saftigen Schimpfworten beendete er das Gespräch. Schade für ihn. Denn ich hätte aus dem Stegreif einige Anwälte empfehlen können, die ihm skrupellos um den Bart reden. Bis zum Ende, das dann allerdings unnötig bitter wird.

Alle Klarheiten beseitigt

Glück um Unglück hat eine Mandantin nach einem Verkehrsunfall. Zunächst sah ihre Sache nicht gut aus. Der Laster des Unfallgegners ist nämlich nicht versichert gewesen, wie schon hier berichtet. Der Mann hat sich einen ganzen Packen Doppelkarten beschafft. Die reichte er nach und nach ein – und niemand bei der Versicherung merkte was. Wie das fast drei Jahre lang nicht auffallen konnte, wäre sicher eine interessante Frage für das Controlling.

Jedenfalls informierte die Versicherung nicht das Straßenverkehrsamt. Das meldet nach wie vor, der Wagen sei ordnungsgemäß angemeldet. Das wiederum ist gut für meine Mandantin. Denn die unterlassene Meldung führt zur sogenannten Nachhaftung der Haftpflichtversicherung. Die zahlt jetzt freiwillig und holt sich das Geld bei ihrem Kunden – wenn dort was zu holen ist.

Meine Strafanzeige ging übrigens fast ins Leere. Beinahe gekränkt teilte mir der Polizeibeamte mit, laut Straßenverkehrsamt sei das Auto doch versichert. Ich habe ihm die Geschichte aufgedröselt, was ihn jetzt noch mal zu einer Rückfrage bei der Versicherung veranlasste. Eine Sachbearbeiterin soll ihm am Telefon gesagt haben, natürlich bestehe Versicherungsschutz, sonst hätte man ja nicht gezahlt.

Womit dann wohl alle Klarheiten beseitigt wären.