Ratenzahlung

Ein Schuldner lässt über den Caritasverband anfragen, ob sein Gläubiger mit einem Vergleich einverstanden ist. Ansonsten müsse er Privatinsolvenz anmelden.

Der Schuldner weist darauf hin, dass er derzeit Sozialleistungen bezieht. Deshalb könne er genau 0,00 € pro Monat zahlen, das aber immerhin 72 Monate lang. Danach soll ihm die verbleibende Schuld erlassen und der Vollstreckungstitel ausgehändigt werden.

Ich überlege ernsthaft, ob ich das Angebot überhaupt an meinen Mandanten weiterleiten kann. Ich muss doch auch an seine Gesundheit denken.

Solche und solche

Forderung von 93,44 € abgewendet. Hierfür Anwaltsrechnung über 46,41 € geschrieben. Die Mandantin bleibt auf den Kosten sitzen. Sie nahm es sportlich:

Lieber gebe ich Ihnen das Geld als einem anderen Betrüger.