Die Düsseldorfer Telekommunikationsgesellschaft „Tele2“ ist jetzt zum zweitenmal innerhalb eines halben Jahres wegen illegaler Telefonwerbung vom Landgericht Düsseldorf mit einer Ordnungsstrafe belegt worden: 200 000 Euro muss „Tele2“ zahlen (AZ. 38 O 188/04). Bereits im Juni verhängte das Landgericht eine Strafe von 100 000 Euro. Danach beschwerten sich erneut Verbraucher bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, die ein zweites Verfahren anstrengte. Das Landgericht lastete „Tele2“ schuldhaftes Verhalten an und sprach von massiven Verstößen des Unternehmens. (pbd)