Es gäbe natürlich eine Möglichkeit, hier etwas mehr Präsenz zu zeigen. Bloggen aus dem Gerichtssaal. Das Notebook steht ja ohnehin vor mir; online bin ich auch. Gelegenheit zum entspannten Schreiben gäbe es auch. Zum Beispiel, wenn eine sattsam bekannte Urkunde verlesen wird. Aber möglicherweise wird einem das ja als Missachtung des Gerichts ausgelegt, falls mal jemand den Veröffentlichungszeitpunkt der Beiträge mit den Sitzungsterminen abgleicht. Das will ich dann doch nicht riskieren. Jedenfalls hebe ich mir das Experment auf. Für ein Gericht, bei dem der Vorwurf auch ohne Bloggen stimmen würde.
Wie auch immer, der etwas zeitraubende Prozess ging vorhin zu Ende. Das Opfer hat ausgesagt. Nachdem letzte Woche schon die vier angeblichen Täter ihre Version der Dinge geschildert haben, war klar, dass es für die 15-Jährige heute nicht leicht wird. Zu übereinstimmend war die Schilderung der angeblichen Vergewaltiger. Zu wenig wirkten die Aussagen konstruiert und abgesprochen.
Das Mädchen blieb heute bei der Wahrheit. Oder dem, was sie für sich als Wahrheit betrachtet. Selbst auf intensive Fragen wollte sie nicht behaupten, dass ihr Gewalt angetan wurde. Sie verneinte auch, bedroht worden zu sein. Blieb lediglich noch die Frage, ob eine Lage vorlag, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Auch das war nicht der Fall. Zwar sagte die junge Frau, sie habe die Männer, die nacheinander mit ihr geschlafen habe, teilweise weggedrückt. Ob die Männer das gemerkt haben? Eher nicht, meinte sie.
So fiel der Vergewaltigungsvorwurf also in sich zusammen. Selbst wenn man die Schilderung des Mädchens als richtig unterstellt, fehlte der Vorsatz bei den Männern. Es gab nichts, was darauf hindeutete, dass diesen bewusst gewesen wäre, dass sich das Mädchen in einer hilflosen Lage befand. Und dass sie dies überdies auch noch gezielt ausnutzen.
(Wenn man die Version der Angeklagten nimmt, war ohnehin alles ganz anders.)
Überraschenderweise sah das, neben Gericht und Staatsanwaltschaft, sogar der Anwalt des Mädchens so. Er erklärte sich mit einem Freispruch einverstanden und hat, nachdem das Gericht so geurteilt hat, sogar auf Rechtsmittel verzichtet. Keine dumme Entscheidung, denn die Befragung durch vier Verteidiger wäre für die Zeugin sicher traumatisch geworden.
Mein Mandant darf sich jetzt von vier Monaten Gefängnis erholen. Als angeblicher Vergewaltiger hat man es ja immer noch einen Tick schwerer im Knast. Außerdem muss er gucken, ob er sein in Scherben zerschlagenes bisheriges Leben wieder gekittet kriegt.