Ob man aus einem fünf Monaten alten Blutfleck in einem Stück Unterwäsche noch den damaligen Bluatalkoholwert bestimmen kann?
Interessante Frage. Die müsste man jetzt nicht stellen, wenn ein Polizeibeamter damals auf die Idee gekommen wäre, dem mutmaßlichen Gewaltopfer eine Blutprobe abnehmen zu lassen. Das hat sich eigentlich aufgedrängt. Immerhin berief sich die junge Frau darauf, wegen übermäßigen Alkoholgenusses „widerstandsunfähig“ gewesen zu sein.
Aber auch sonst hat sich die Polizei in dem Fall nicht mit Ruhm bekleckert. Die Vernehmung beginnt zum Beispiel mit der Feststellung, dem Opfer fielen vor Müdigkeit die Augen zu. Trotzdem wurde die junge Frau noch stundenlang mit Fragen traktiert. Damit dürften die Antworten nicht allzuviel wert sein.