Die von der Polizei angeordnete Entnahme einer Blutprobe bei Akolholsündern im Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben. Das forderte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) in der Berliner Innenministerkonferenz.
Bei Werten unter 1,1 Promille genüge die Atemalkohol-Analyse als Beweis. Eine aktuelle Studie habe gezeigt, dass die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung. Bei dem Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich, so Wolf, für den Verkehrssünder die Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest.
Auch die Arzt-Kosten für Blutentnahme und –untersuchung , die der Betroffene trägt, entfallen. Zu dem Atem-Test kann allerdings niemand gezwungen werden – es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. (pbd)