Der dubiose Umgang mit Daten hat die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinung (Awista) in Düsseldorf ins Zwielicht gebracht. Die Landeauftragte für den Datenschutz hat das Unternehmen für eine Praxis gerügt, die alltägliche Verstöße produzierte.
Düsseldorfer Bürger, die Gegenstände für die Sperrmüll-Abfuhr anmeldeten, mussten sich zuvor als Kunden der Stadtwerke ausweisen. Konnten sie das nicht, wurden sie „zum Zwecke der Identifizierung“ beispielsweise nach der Nummer des Stromzählers im Haushalt gefragt. Und bekamen erst danach einen Termin genannt oder eben keinen – obwohl sie einen Anspruch darauf haben.
Ein Kunde etwa lebt in einem 2-Familienhaus, er ist dort seit 15 Jahren amtlich gemeldet. Und doch gibt es ihn da nicht. Das erfuhr er, als er ein kaputtes Fernsehgerät für den Sperrmüll anmelden wollte. Die Angestellte am Telefon der Awista berief sich auf ihre Datenbank. Der Kunde nannte spontan die Namen der Damen und des Herrn, die auch im Hause leben. Es half nichts. Oder doch noch…?
„Sagen Sie mir mal Ihre Zählernummer“, wurde er gefragt. Jetzt kam der wundersame Zusammenhang zutage: Die Stadtwerke AG, also der Stromversorger für das Haus, ist Hauptgesellschafter der Awista. So aufgeklärt, konnte der Kunde begreiflich machen, dass er mit einer der Damen im Haus verheiratet ist – einer Kundin der Stadtwerke.
Erst jetzt ließ die Angestellte der Awista Gnade vor Recht ergehen. Unternehmenssprecher Ralf Böhme erklärt diesen Umstand damit, dass sämtliche Leistungen – wie Information, Sperrmüllanmeldung, gewerbliche Anmeldungen, Strom Gas – in einem gemeinsamen Callcenter von Awista und Stadtwerke abgewickelt werdent. Er räumt damit eine Verquickung beider Datenbanken ein.
Sowas hält die Datenschutzbeauftragte des Landes für einen Verstoß gegen das Gesetz: „Der gemeinsame Zugriff“, so heisst es, „ist unzulässig. Nur wenn jede Gesellschaft in ihrem Bereich die jeweiligen Kundendaten nutzt, ist das sauber!“ (pbd)