„Die Auswertung des sichergestellten PCs verfolgt in Fremdvergabe durch die Fa. P. GmbH, Neunkirchen. Aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter Ermittlungsverfahren ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit der Erstellung des Gutachtens erst in ca. 1 Jahr zu rechnen.“
Also, wenn ein Gericht das noch für zumutbar hält, weiß ich auch nicht mehr.